Nachhilfe-Eintrag berichtigen, Daten anfragen
Ein Standort von Schülerhilfe oder Studienkreis ist zu, ein Lernstudio zieht um, oder ein Eintrag bietet gar keine Nachhilfe? Schreiben Sie uns. Anbieter und Lehrkräfte verlangen hier Auskunft oder Löschung. Über einen Antrag auf Bildung und Teilhabe entscheidet Ihr Amt, nicht wir.
Wer antwortet
- Betreiber
- MADE-WITH.AI LTD
- Antwortfrist bei DSGVO-Auskunft
- ein Monat
- Stand dieser Seite
- 6. Oktober 2026
Ihre Nachricht
Standort zu, Lernstudio umgezogen
Bei Nachhilfe-Ketten kommen Standorte hinzu und fallen weg. Freie Lernstudios ziehen um, private Lehrkräfte hören auf. Teilen Sie uns mit, welcher Eintrag nicht mehr passt.
Ihre Meldung vergleichen wir mit OpenStreetMap und mit der Website des Anbieters. Stimmt sie, berichtigen wir die Seite und vermerken den neuen Stand. Liegt der Fehler in OpenStreetMap, nennen wir Ihnen dort den Eintrag. Wird er an der Quelle nicht korrigiert, kann er beim nächsten Abgleich wieder auftauchen.
Erste-Hilfe-Kurse, Kampfsportschulen und Volkshochschulen tragen manchmal dasselbe Merkmal wie Nachhilfeschulen. Solche Einträge blenden wir aus, sobald wir sie kennen.
Wenn Sie Nachhilfe anbieten
Betroffene Personen haben nach Art. 15 bis 17 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Dieses Formular ist der dafür vorgesehene Weg. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Für die Zuordnung brauchen wir Namen und Standort Ihres Angebots. Unterrichten Sie privat unter Ihrem eigenen Namen, nennen Sie bitte auch die Stadt. Ohne eindeutigen Eintrag geben wir nichts heraus.
Warum wir nicht zurückrufen
Zu Nachhilfeverträgen, Kosten und Bildungspaket gibt es von uns keine Beratung am Telefon. Geschriebenes wird schneller gelesen und beantwortet als ein Anruf, und eine Korrektur braucht ohnehin den Bezug in Textform. Die Rufnummer des Anbieters steht im Impressum, wie es § 5 DDG verlangt.
Was mit Ihren Angaben geschieht
Wir verarbeiten Anliegen, Bezug, Nachricht und Ihre Adresse ausschließlich zur Bearbeitung dieser Meldung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Abschluss der Bearbeitung wird die Meldung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.