Warum Nachhilfe für Schulkinder nicht absetzbar ist
Ausgaben für die eigenen Kinder gehören im Steuerrecht zum privaten Leben. Abziehen dürfen Sie davon nur, was ein Gesetz ausdrücklich erlaubt. Die Kosten für Nachhilfe tragen Eltern deshalb in aller Regel selbst. Für Nachhilfe kämen zwei Regeln in Frage, und beide schließen sie aus.
Die erste Regel gilt für Hilfen im Haushalt, etwa eine Putzhilfe oder die Betreuung von Kindern zu Hause. Dafür ziehen Sie 20 Prozent der Kosten direkt von Ihrer Steuer ab. Unterricht gehört nicht dazu, das hat das Bundesfinanzministerium im November 2016 in einem Schreiben an die Finanzämter festgehalten. Das gilt auch, wenn die Nachhilfe bei Ihnen am Küchentisch stattfindet.
Die zweite Regel gilt für Kinderbetreuung bei Kindern unter 14 Jahren. Davon zählen 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind, als Sonderausgaben. Sonderausgaben sind private Kosten, die Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Das Gesetz nimmt Unterricht hier ausdrücklich aus, und das Bundesfinanzministerium nennt Nachhilfe dabei als Beispiel.
Für die Ausnahmen brauchen Sie noch einen Begriff. Werbungskosten sind Ausgaben für Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung, die Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Die Beträge reichen von 1.230 Euro, ab denen sich Werbungskosten bei Azubis auswirken, bis 6.000 Euro im Jahr für die eigene erste Ausbildung. Nach einem Umzug zählen bis 1.286 Euro je Kind, für die Betreuung im Hort 80 Prozent der Kosten bis 4.800 Euro.
| Ausgabe | Zählt sie? | Wie viel | Bedingung |
|---|---|---|---|
| Nachhilfe für Ihr Schulkind | nein | nichts | gilt auch bei Unterricht zu Hause |
| Betreuung bei den Hausaufgaben, Hort | ja, als Kinderbetreuung | 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind | Kind unter 14, Rechnung, Überweisung |
| Nachhilfe nach einem Umzug aus beruflichen Gründen | ja, bei den Umzugskosten | bis 1.286 Euro je Kind | Nachhilfe ist durch den Umzug nötig geworden |
| Selbst bezahlte Nachhilfe eines Azubis im Betrieb | möglich, als Werbungskosten | keine feste Obergrenze | wirkt erst über 1.230 Euro Werbungskosten im Jahr |
| Eigene Ausbildungskosten ohne Arbeitsvertrag | möglich, als Sonderausgaben | bis 6.000 Euro im Jahr | etwa im ersten Studium |
| Lerntherapie bei einer Lese-Rechtschreibstörung | möglich, als Krankheitskosten | nur der Teil über Ihrem Eigenanteil | ärztliche Bescheinigung vor Beginn |
Hausaufgabenbetreuung zählt, Nachhilfe nicht
Die Grenze verläuft zwischen Aufsicht und Unterricht. Beaufsichtigt jemand Ihr Kind bei den Hausaufgaben, ist das Betreuung und zählt bei Kindern unter 14 Jahren. Erklärt jemand den Stoff neu, ist das Unterricht und zählt nicht. So steht es im Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Kinderbetreuungskosten vom März 2012.
Viele Schulen verlangen für die Betreuung am Nachmittag einen Beitrag der Eltern. Steckt darin auch Nachhilfe oder ein Kurs, zählt nur der Teil für die Betreuung. Das Finanzamt erkennt ihn nur an, wenn der Beitrag aufgeschlüsselt ist. Bitten Sie die Schule oder den Träger deshalb um eine Rechnung, die Betreuung und Nachhilfe getrennt ausweist. Zahlen Sie per Überweisung, denn bar bezahlte Betreuung erkennt das Finanzamt nicht an.
Nachhilfe nach einem Umzug aus beruflichen Gründen
Zieht Ihre Familie aus beruflichen Gründen um, erkennt das Finanzamt die Umzugskosten an. Beruflich heißt, der Umzug hat seinen Grund in Ihrer Arbeit. Zu diesen Kosten gehört auch zusätzlicher Unterricht, den Ihr Kind wegen des Umzugs braucht, etwa weil es an der neuen Schule den Anschluss sucht.
Für diese Nachhilfe gibt es eine Obergrenze je Kind. Für Umzüge ab dem 1. März 2024 liegt sie bei 1.286 Euro. Das hat das Bundesfinanzministerium im Dezember 2023 festgelegt. Maßgeblich ist der Tag vor dem Einladen der Möbel.
- Bitten Sie die neue Schule um eine kurze Bestätigung, dass Ihr Kind wegen des Wechsels Nachhilfe braucht.
- Lassen Sie sich jede Nachhilfestunde mit einer Rechnung bestätigen und zahlen Sie per Überweisung.
- Tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung bei den Umzugskosten ein, höchstens 1.286 Euro je Kind.
- Heben Sie Bestätigung, Rechnungen und Kontoauszüge auf, falls das Finanzamt nachfragt.
Wann Azubis ihre Nachhilfe selbst absetzen
Bezahlt ein Azubi seine Nachhilfe für die Berufsschule selbst, kann er sie als eigene Ausbildungskosten angeben. In einer Ausbildung mit Arbeitsvertrag im Betrieb sind Ausbildungskosten Werbungskosten, und das Gesetz setzt dafür keine feste Obergrenze. Das lohnt sich aber erst, wenn alle Kosten für Arbeit und Ausbildung zusammen über 1.230 Euro im Jahr liegen. Diesen Betrag zieht das Finanzamt bei jedem Arbeitnehmer ohnehin ab.
Wer ohne Arbeitsvertrag lernt, etwa im ersten Studium, kann eigene Ausbildungskosten bis 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben angeben. Ob das Finanzamt eine bestimmte Nachhilfe als Ausbildungskosten anerkennt, prüft es im Einzelfall. Heben Sie Rechnungen auf und lassen Sie sich bei Zweifeln von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung beraten.
Wann Lerntherapie als Krankheitskosten zählt
Die Therapie einer Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung kann als außergewöhnliche Belastung zählen. So nennt das Gesetz Kosten, die Sie zwangsläufig tragen, etwa wegen einer Krankheit. Die Störung muss dann auf einer Krankheit beruhen und nicht zum Beispiel auf schlechtem Unterricht. So sieht es das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Anweisung an die Finanzämter. Ob eine solche Störung vorliegt, klärt eine ärztliche Fachstelle.
Für eine Therapie am Wohnort reicht nach dieser Anweisung eine Bescheinigung der Ärztin, dass die Behandlung medizinisch nötig ist. Muss Ihr Kind wegen der Störung auswärts wohnen, etwa in einem Internat, verlangt das Gesetz ein Gutachten des Amtsarztes. Dieses Gutachten muss vor Beginn ausgestellt sein.
Nicht der ganze Betrag senkt Ihre Steuer. Einen Eigenanteil tragen Sie selbst, und er hängt von Einkommen und Kinderzahl ab. Eltern mit einem oder zwei Kindern tragen je nach Einkommen 2 bis 4 Prozent ihrer Einkünfte selbst, Eltern mit drei oder mehr Kindern 1 bis 2 Prozent.
In 3 Fragen prüfen, ob Nachhilfe absetzbar ist
Ob Ihre Ausgaben zählen, entscheidet der Anlass der Nachhilfe, nicht der Anbieter. Familien mit Grundsicherungsgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen Nachhilfe oft gar nicht selbst zahlen, weil sie Nachhilfe über das Bildungspaket beantragen können.
Ist Ihre Familie aus beruflichen Gründen umgezogen, und braucht Ihr Kind deshalb Nachhilfe?
Tragen Sie die Kosten bei den Umzugskosten ein, höchstens 1.286 Euro je Kind. Heben Sie Rechnungen und eine Bestätigung der Schule auf.
Bezahlt ein Azubi oder eine Studentin die Nachhilfe für die eigene Ausbildung selbst?
Die Kosten können als eigene Ausbildungskosten zählen. Mit Arbeitsvertrag als Werbungskosten, sonst bis 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben.
Geht es um die Therapie einer ärztlich festgestellten Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung?
Prüfen Sie den Abzug als Krankheitskosten. Holen Sie die ärztliche Bescheinigung vor Beginn der Therapie.
Die Nachhilfe zählt nicht in der Steuererklärung. Prüfen Sie, ob Ihr Kind Nachhilfe über das Bildungspaket bekommen kann.
Häufige Fragen
Kann ich Nachhilfe als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen?
Nein, Nachhilfe ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, also keine Hilfe im Haushalt. Das Bundesfinanzministerium nimmt Unterricht ausdrücklich aus, auch wenn er in Ihrer Wohnung stattfindet. Den Abzug von 20 Prozent der Kosten bekommen Sie deshalb für Nachhilfe nicht.
Zählt Nachhilfe als Kinderbetreuungskosten?
Nein, Nachhilfe zählt nicht als Kinderbetreuung, weil das Gesetz Unterricht ausdrücklich ausnimmt. Als Betreuung zählt dagegen die Aufsicht bei den Hausaufgaben im Hort oder am Nachmittag in der Schule. Davon erkennt das Finanzamt bei Kindern unter 14 Jahren 80 Prozent der Kosten an, höchstens 4.800 Euro je Kind.
Wie viel Nachhilfe nach einem Umzug erkennt das Finanzamt an?
Nach einem Umzug aus beruflichen Gründen erkennt das Finanzamt Nachhilfe bis 1.286 Euro je Kind an. Der Betrag gilt für Umzüge ab dem 1. März 2024 und steht in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom Dezember 2023. Die Nachhilfe muss durch den Umzug nötig geworden sein.
Kann ein Azubi Nachhilfe für die Berufsschule von der Steuer absetzen?
Ja, ein Azubi kann selbst bezahlte Nachhilfe für die Berufsschule als eigene Ausbildungskosten angeben. In einer betrieblichen Ausbildung zählen diese als Werbungskosten. Sie wirken aber erst, wenn alle Kosten für Arbeit und Ausbildung über 1.230 Euro im Jahr liegen.
Ist Lerntherapie bei einer Lese-Rechtschreibstörung steuerlich absetzbar?
Ja, Lerntherapie bei einer krankheitsbedingten Lese-Rechtschreibstörung kann als außergewöhnliche Belastung zählen. Das Finanzamt verlangt einen ärztlichen Nachweis, dass die Behandlung medizinisch nötig ist, bei einer Unterbringung im Internat ein Gutachten des Amtsarztes vor Beginn. Abziehen können Sie nur den Teil über Ihrem Eigenanteil.
