Wer die Nachhilfe nach einer Trennung bezahlt
Nach einer Trennung zahlt meist ein Elternteil Unterhalt, und der andere kümmert sich im Alltag um das Kind. Der Unterhalt soll nach dem Gesetz den gesamten Lebensbedarf des Kindes decken, einschließlich der Kosten für Schule und Erziehung. Was im üblichen Rahmen bleibt, bezahlen Sie also aus dem laufenden Unterhalt.
Bei Nachhilfe kommt es darauf an, wie lange und wie viel. Fällt sie über längere Zeit regelmäßig an und kostet mehr als üblich, kann sie Mehrbedarf sein. Dann tragen beide Eltern die Kosten zusammen. Wie hoch die Kosten für Nachhilfe je Stunde sind, entscheidet also mit darüber, wer am Ende zahlt.
Die beiden Euro-Beträge stammen aus der Düsseldorfer Tabelle. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie, die das Oberlandesgericht Düsseldorf mit allen anderen Oberlandesgerichten abstimmt. Nach ihr berechnen Familiengerichte, wie viel Unterhalt ein Kind braucht.
Was der Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle 2026 abdeckt
Der Bedarf in der untersten Stufe der Tabelle liegt 2026 zwischen 486 Euro im Monat bis zum Alter von 5 Jahren und 698 Euro ab 18 Jahren. Für ein Kind von 12 bis 17 Jahren sind es 653 Euro, das ist der gesetzliche Mindestbedarf. Verdient der zahlende Elternteil mehr als 2.100 Euro netto, steigt der Betrag in höheren Stufen der Tabelle.
| Alter des Kindes | Bedarf im Monat | Zahlbetrag nach Kindergeld | Angerechnetes Kindergeld |
|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 Euro | 356,50 Euro | 129,50 Euro, die Hälfte |
| 6 bis 11 Jahre | 558 Euro | 428,50 Euro | 129,50 Euro, die Hälfte |
| 12 bis 17 Jahre | 653 Euro | 523,50 Euro | 129,50 Euro, die Hälfte |
| ab 18 Jahren | 698 Euro | 439 Euro | 259 Euro, das ganze Kindergeld |
Das Kindergeld beträgt 2026 je Kind 259 Euro. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte auf den Unterhalt angerechnet, bei volljährigen das ganze Kindergeld. Nachhilfe ist in diesen Beträgen nur im üblichen Rahmen enthalten.
Wann Nachhilfe als Mehrbedarf zählt
Mehrbedarf ist ein Bedarf, der über längere Zeit regelmäßig anfällt und die üblichen Kosten übersteigt. Nachhilfe gilt als typisches Beispiel. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat 2020 entschieden, wann der andere Elternteil mitzahlen muss. Es muss gewichtige Gründe geben, warum Ihr Kind ein bezahltes Institut braucht und die Förderung der Schule nicht reicht.
Hat der andere Elternteil der Nachhilfe zugestimmt, kann er sich später nicht mehr darauf berufen, dass solche Gründe fehlen. Für Sie heißt das zweierlei. Klären Sie mit der Schule, welche kostenlose Nachhilfe es dort gibt und warum sie nicht reicht. Holen Sie außerdem die Zustimmung des anderen Elternteils schriftlich ein, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Wann Nachhilfe als Sonderbedarf zählt
Sonderbedarf ist nach dem Gesetz ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf. Ob Nachhilfe dazu gehören kann, ist unter Juristen umstritten. Denkbar ist es am ehesten bei einer einmaligen, teuren Ausgabe, nicht bei laufenden Stunden.
Der Unterschied ist wichtig, wenn es um alte Rechnungen geht. Sonderbedarf können Sie bis zu einem Jahr nach seiner Entstehung nachträglich verlangen, auch ohne den anderen Elternteil vorher aufgefordert zu haben. Mehrbedarf ist Teil des laufenden Unterhalts. Ihn können Sie für die Vergangenheit erst ab dem Monat verlangen, in dem Sie den anderen Elternteil zur Zahlung oder zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert haben.
Fällt die Nachhilfe regelmäßig über mehrere Monate an und kostet mehr als üblich?
Gibt es gewichtige Gründe, warum die Förderung der Schule nicht reicht, oder hat der andere Elternteil zugestimmt?
Die Nachhilfe kann Mehrbedarf sein. Beide Eltern zahlen dann nach ihrem Einkommen.
Der andere Elternteil muss womöglich nicht mitzahlen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Geht es um einen einmaligen, außergewöhnlich hohen Betrag?
Prüfen Sie Sonderbedarf. Ihn können Sie bis zu einem Jahr nachträglich verlangen.
Kleinere Kosten für Nachhilfe zahlen Sie aus dem laufenden Unterhalt.
Wie Eltern die Kosten der Nachhilfe aufteilen
Mehrbedarf und Sonderbedarf zahlen beide Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen. Das gilt auch für den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Beim normalen Unterhalt ist das anders, denn dort leistet dieser Elternteil seinen Teil durch die Betreuung im Alltag.
Niemand muss so viel zahlen, dass ihm selbst zu wenig zum Leben bleibt. Diesen Betrag nennt man Selbstbehalt. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 setzt ihn gegenüber minderjährigen Kindern auf 1.450 Euro im Monat für berufstätige Eltern und auf 1.200 Euro für Eltern ohne Arbeit. Wie die Anteile im Einzelfall aussehen, rechnet bei Streit das Jugendamt oder das Familiengericht aus.
So fordern Sie den Anteil für die Nachhilfe an
Wer seinen Anteil sauber vorbereitet, hat im Streit bessere Belege. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.
- Lassen Sie sich von der Schule bestätigen, dass Ihr Kind Nachhilfe braucht und welche kostenlose Förderung es dort gibt.
- Holen Sie ein schriftliches Angebot mit Preis, Stunden pro Woche und Laufzeit ein.
- Schreiben Sie dem anderen Elternteil vor der Unterschrift, warum die Nachhilfe nötig ist und was sie kostet, und bitten Sie um Zustimmung.
- Fordern Sie ihn schriftlich auf, seinen Anteil zu zahlen und Auskunft über sein Einkommen zu geben.
- Heben Sie Verträge, Rechnungen und Überweisungen auf.
Einigen Sie sich nicht, hilft das Jugendamt. Eltern, die ein Kind allein versorgen, haben dort Anspruch auf Beratung und Unterstützung beim Unterhalt. Auf Ihren schriftlichen Antrag kann das Jugendamt auch Beistand Ihres Kindes werden. Es ermittelt dann das Einkommen des anderen Elternteils, rechnet den Unterhalt aus und vertritt Ihr Kind notfalls vor Gericht. Das kostet nichts.
Häufige Fragen
Muss der andere Elternteil die Nachhilfe mitbezahlen?
Ja, bei regelmäßiger Nachhilfe über längere Zeit muss der andere Elternteil meist seinen Anteil zahlen, weil sie als Mehrbedarf gilt. Voraussetzung sind gewichtige Gründe, warum die Förderung der Schule nicht reicht, oder seine Zustimmung. Beide Eltern zahlen dann nach ihrem Einkommen.
Ist Nachhilfe beim Kindesunterhalt Mehrbedarf oder Sonderbedarf?
Regelmäßige Nachhilfe über längere Zeit ist beim Kindesunterhalt meist Mehrbedarf. Sonderbedarf ist nach dem Gesetz ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf, und ob Nachhilfe dazu zählen kann, ist umstritten. Der Unterschied zählt vor allem, wenn Sie Kosten für die Vergangenheit verlangen.
Muss sich der Elternteil, bei dem das Kind lebt, an den Nachhilfekosten beteiligen?
Ja, an Mehrbedarf und Sonderbedarf beteiligt sich auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, im Verhältnis seines Einkommens. Beim normalen Unterhalt leistet dieser Elternteil seinen Teil durch die Betreuung. Für Nachhilfe als Mehrbedarf reicht die Betreuung nicht aus.
Kann ich Nachhilfekosten rückwirkend vom anderen Elternteil verlangen?
Nachhilfekosten als Mehrbedarf können Sie rückwirkend nur ab dem Monat verlangen, in dem Sie den anderen Elternteil zur Zahlung oder zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert haben. Sonderbedarf können Sie bis zu einem Jahr nach seiner Entstehung nachfordern. Fordern Sie deshalb früh und schriftlich.
Wer hilft kostenlos, Unterhalt für die Nachhilfe durchzusetzen?
Das Jugendamt hilft Eltern, die ein Kind allein versorgen, kostenlos beim Unterhalt. Auf schriftlichen Antrag wird es Beistand des Kindes, ermittelt das Einkommen des anderen Elternteils und vertritt das Kind notfalls vor Gericht. In schwierigen Fällen lassen Sie sich zusätzlich von einer Anwältin für Familienrecht beraten.
