Was ändert der Rechtsanspruch auf Ganztag?
Der Rechtsanspruch auf Ganztag gibt Grundschulkindern ein Recht auf Bildung und Betreuung über den ganzen Tag. Er gilt seit dem 1. August 2026 für Kinder der ersten Klasse und wächst jedes Jahr um eine Klassenstufe. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben alle Kinder der Klassen 1 bis 4 diesen Anspruch. So beschreibt es das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Anspruch umfasst 8 Stunden an jedem Werktag, und die Unterrichtszeit zählt mit. Er gilt auch in den Ferien, doch jedes Bundesland darf bis zu vier Wochen Schließzeit im Jahr festlegen. Erfüllt wird er in einer Ganztagsschule oder in einem Hort. Ihr Kind muss das Angebot nicht nutzen, Sie entscheiden selbst. Schon heute sind nach Angaben des Ministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen, und 57 Prozent der Grundschulkinder werden ganztags betreut.
- Ganztagsschule: Die Schule verbindet Unterricht und Angebote am Nachmittag, oft mit Vereinen als Partnern.
- Offene Ganztagsschule: Die Teilnahme am Nachmittag ist freiwillig.
- Gebundene Ganztagsschule: Die Teilnahme ist an bestimmten Tagen Pflicht.
- Hort: Er gehört zur Kinder- und Jugendhilfe und betreut Grundschulkinder nach dem Unterricht.
Was die Hausaufgabenbetreuung leistet und was nicht
Die Hausaufgabenbetreuung sorgt dafür, dass Ihr Kind seine Aufgaben in Ruhe erledigt und bei Fragen jemanden hat. Im Ganztag werden die Hausaufgaben in der Regel dort gemacht, schreibt das Ministerium. Sie ist vor allem Aufsicht und Hilfe bei Fragen, keine gezielte Förderung in einem Fach.
Ganz ohne Förderung ist der Ganztag aber nicht. Eine Elternbefragung der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2016 deutet darauf hin, dass ein Teil der Förderung an Ganztagsschulen in kostenlosen Fördergruppen stattfindet. Von den Familien mit Nachhilfekind zahlten an gebundenen Ganztagsschulen 34 Prozent nichts für die Förderung, an offenen Ganztagsschulen 25 Prozent und an Halbtagsschulen 20 Prozent. Fragen Sie in der Schule nach solchen Gruppen, bevor Sie Nachhilfe bezahlen.
| Angebot | Wer hilft | Was dort passiert | Was es Sie kostet |
|---|---|---|---|
| Hausaufgabenbetreuung im Ganztag oder Hort | Fachkräfte des Ganztags oder des Horts | Aufgaben in Ruhe erledigen, bei Fragen nachhaken | je nach Land und Gemeinde kostenlos oder ein Elternbeitrag |
| Förderunterricht der Schule | Lehrkräfte der Schule | gezieltes Üben in einem Fach, eng am Unterricht | in der Regel kostenlos |
| Nachhilfe | Nachhilfelehrkraft im Institut, privat oder online | eine bestimmte Lücke im Stoff schließen | selbst bezahlt oder bei geringem Einkommen über das Bildungspaket |
Wann braucht Ihr Kind zusätzlich Nachhilfe?
Nachhilfe braucht Ihr Kind zusätzlich, wenn es trotz erledigter Hausaufgaben in Klassenarbeiten immer wieder an derselben Stelle scheitert. Hausaufgaben wirken nach britischen Studienauswertungen vor allem dann, wenn sie eng mit dem Unterricht verbunden sind und das Kind Rückmeldung bekommt. Fehlt diese Rückmeldung in der Betreuung, kann eine Lücke unbemerkt bleiben. Dann stellt sich die Frage, ob Nachhilfe sinnvoll ist oder ob die Schule selbst fördern kann.
Versteht Ihr Kind den Stoff und braucht vor allem Ruhe und Zeit für die Aufgaben?
Die Hausaufgabenbetreuung reicht. Fragen Sie ab und zu nach, wie es dort läuft.
Bietet die Schule Förderunterricht im betroffenen Fach an?
Melden Sie Ihr Kind dort an. Der Förderunterricht ist in der Regel kostenlos und kennt den Stoff der Klasse.
Nachhilfe passt. Legen Sie mit der Lehrkraft fest, welche Lücke geschlossen werden soll.
Warum das Bildungspaket keine Hausaufgabenbetreuung zahlt
Das Bildungs- und Teilhabepaket zahlt Nachhilfe für Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag, aber keine reine Hausaufgabenbetreuung. Im Antrag heißt Nachhilfe Lernförderung. Sie muss das Angebot der Schule ergänzen und nötig sein, damit Ihr Kind die wichtigen Lernziele erreicht. Eine reine Hausaufgabenbetreuung erfüllt diese Bedingungen nicht, schreibt etwa das Jobcenter Kreis Kleve in seiner Weisung.
Nachhilfe während der Ganztagszeit ist in Kleve trotzdem möglich. Sie darf aber nicht schon mit dem Elternbeitrag bezahlt sein und muss auch für Kinder ohne Bildungspaket etwas kosten. Den Antrag auf das Bildungspaket für Nachhilfe stellen Sie gesondert, eine gefährdete Versetzung ist dafür nicht nötig.
- Fragen Sie die Klassenlehrkraft, ob die Schule eine Fördergruppe im Fach anbietet.
- Reicht das nicht, lassen Sie die Schule auf dem Vordruck bestätigen, dass Ihr Kind Nachhilfe braucht.
- Holen Sie ein Angebot der Nachhilfe ein, mit Preis je Stunde und Zahl der Stunden.
- Stellen Sie den Antrag beim Jobcenter oder bei Ihrer Stadt. Nachhilfe braucht dort einen eigenen Antrag.
Was Hort und Nachhilfe bei der Steuer unterscheidet
Kosten für die Betreuung im Hort können Sie von der Steuer absetzen, Kosten für Nachhilfe nicht. Das Einkommensteuergesetz erlaubt 80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren. Unterricht ist davon ausdrücklich ausgenommen. Die Beaufsichtigung bei den Hausaufgaben zählt dagegen als Betreuung, so das Bundesfinanzministerium.
Bezahlen Sie für die Nachmittagsbetreuung einen Beitrag, der auch Nachhilfe, Kurse oder Essen enthält, zählt nur der Teil für die Betreuung. Dafür brauchen Sie eine Aufschlüsselung des Beitrags. Außerdem brauchen Sie eine Rechnung und müssen auf das Konto der Einrichtung überweisen. Bar bezahlte Beträge zählen nicht.
Häufige Fragen
Ist die Hausaufgabenbetreuung im Ganztag kostenlos?
Nicht überall, denn die Kosten für Ganztag und Hort regeln Länder und Gemeinden selbst. Der gebundene Ganztag in der Schule ist in der Regel kostenlos, für Mittagessen oder Ferienbetreuung fallen aber oft Kosten an. Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung zahlen seit August 2019 keine Beiträge für einen Hort der Jugendhilfe.
Gilt der Rechtsanspruch auf Ganztag auch in den Ferien?
Ja, der Rechtsanspruch auf Ganztag gilt auch in den Schulferien. Die Bundesländer dürfen aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr festlegen. Diese Wochen müssen nicht am Stück liegen.
Muss mein Kind in den Ganztag, wenn es einen Rechtsanspruch hat?
Nein, der Rechtsanspruch auf Ganztag verpflichtet Ihr Kind nicht zur Teilnahme. Eltern entscheiden selbst, ob sie das Angebot nutzen. Anders ist es an einer gebundenen Ganztagsschule, dort ist die Teilnahme an bestimmten Tagen Pflicht.
Zahlt das Bildungspaket eine Hausaufgabenbetreuung?
Nein, eine reine Hausaufgabenbetreuung zahlt das Bildungspaket nicht als Nachhilfe. Das steht zum Beispiel in der Weisung des Jobcenters Kreis Kleve. Gezielte Nachhilfe kann es dagegen bezahlen, wenn die Schule den Bedarf bestätigt.
Kann ich die Hausaufgabenbetreuung im Hort von der Steuer absetzen?
Ja, die Hausaufgabenbetreuung im Hort zählt als Kinderbetreuung. Absetzbar sind 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren. Nachhilfe zählt nicht dazu, und Sie brauchen eine Rechnung und eine Überweisung.
