NachhilfeIndex

Ratgeber

Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe? Was Ihr Kind braucht

Veröffentlicht am

Die Hausaufgabenbetreuung reicht, wenn Ihr Kind den Stoff versteht und vor allem Ruhe und jemanden zum Nachfragen braucht. Nachhilfe braucht es, wenn eine Lücke im Stoff bleibt, die in der Betreuung nicht kleiner wird. Seit dem 1. August 2026 haben Erstklässler Anspruch auf 8 Stunden Betreuung an Werktagen, ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder.

Anspruch auf Betreuung je Werktag
8 Stunden
Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen, Absatz 4, Stand 1. August 2026
Absetzbarer Anteil der Betreuungskosten
80 Prozent, bis 4.800 Euro
Einkommensteuergesetz, Sonderausgaben, Absatz 1 Nummer 5, Stand 4. Oktober 2026
Mehrere Grundschulkinder sitzen von hinten gesehen an niedrigen Tischen in einem hellen Raum der Nachmittagsbetreuung und schreiben in ihre Hefte, eine Betreuerin steht daneben.
Im Ganztag erledigen Kinder ihre Hausaufgaben meist in der Gruppe, gezielte Förderung in einem Fach ist etwas anderes. Bild: KI generiert.

Was ändert der Rechtsanspruch auf Ganztag?

Der Rechtsanspruch auf Ganztag gibt Grundschulkindern ein Recht auf Bildung und Betreuung über den ganzen Tag. Er gilt seit dem 1. August 2026 für Kinder der ersten Klasse und wächst jedes Jahr um eine Klassenstufe. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben alle Kinder der Klassen 1 bis 4 diesen Anspruch. So beschreibt es das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Der Anspruch umfasst 8 Stunden an jedem Werktag, und die Unterrichtszeit zählt mit. Er gilt auch in den Ferien, doch jedes Bundesland darf bis zu vier Wochen Schließzeit im Jahr festlegen. Erfüllt wird er in einer Ganztagsschule oder in einem Hort. Ihr Kind muss das Angebot nicht nutzen, Sie entscheiden selbst. Schon heute sind nach Angaben des Ministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen, und 57 Prozent der Grundschulkinder werden ganztags betreut.

  • Ganztagsschule: Die Schule verbindet Unterricht und Angebote am Nachmittag, oft mit Vereinen als Partnern.
  • Offene Ganztagsschule: Die Teilnahme am Nachmittag ist freiwillig.
  • Gebundene Ganztagsschule: Die Teilnahme ist an bestimmten Tagen Pflicht.
  • Hort: Er gehört zur Kinder- und Jugendhilfe und betreut Grundschulkinder nach dem Unterricht.

Was die Hausaufgabenbetreuung leistet und was nicht

Die Hausaufgabenbetreuung sorgt dafür, dass Ihr Kind seine Aufgaben in Ruhe erledigt und bei Fragen jemanden hat. Im Ganztag werden die Hausaufgaben in der Regel dort gemacht, schreibt das Ministerium. Sie ist vor allem Aufsicht und Hilfe bei Fragen, keine gezielte Förderung in einem Fach.

Ganz ohne Förderung ist der Ganztag aber nicht. Eine Elternbefragung der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2016 deutet darauf hin, dass ein Teil der Förderung an Ganztagsschulen in kostenlosen Fördergruppen stattfindet. Von den Familien mit Nachhilfekind zahlten an gebundenen Ganztagsschulen 34 Prozent nichts für die Förderung, an offenen Ganztagsschulen 25 Prozent und an Halbtagsschulen 20 Prozent. Fragen Sie in der Schule nach solchen Gruppen, bevor Sie Nachhilfe bezahlen.

Hausaufgabenbetreuung, Förderunterricht und Nachhilfe im Vergleich, nach Ziel, Person und Kosten.
AngebotWer hilftWas dort passiertWas es Sie kostet
Hausaufgabenbetreuung im Ganztag oder HortFachkräfte des Ganztags oder des HortsAufgaben in Ruhe erledigen, bei Fragen nachhakenje nach Land und Gemeinde kostenlos oder ein Elternbeitrag
Förderunterricht der SchuleLehrkräfte der Schulegezieltes Üben in einem Fach, eng am Unterrichtin der Regel kostenlos
NachhilfeNachhilfelehrkraft im Institut, privat oder onlineeine bestimmte Lücke im Stoff schließenselbst bezahlt oder bei geringem Einkommen über das Bildungspaket

Wann braucht Ihr Kind zusätzlich Nachhilfe?

Nachhilfe braucht Ihr Kind zusätzlich, wenn es trotz erledigter Hausaufgaben in Klassenarbeiten immer wieder an derselben Stelle scheitert. Hausaufgaben wirken nach britischen Studienauswertungen vor allem dann, wenn sie eng mit dem Unterricht verbunden sind und das Kind Rückmeldung bekommt. Fehlt diese Rückmeldung in der Betreuung, kann eine Lücke unbemerkt bleiben. Dann stellt sich die Frage, ob Nachhilfe sinnvoll ist oder ob die Schule selbst fördern kann.

Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe?

Versteht Ihr Kind den Stoff und braucht vor allem Ruhe und Zeit für die Aufgaben?

Ja

Die Hausaufgabenbetreuung reicht. Fragen Sie ab und zu nach, wie es dort läuft.

Nein

Bietet die Schule Förderunterricht im betroffenen Fach an?

Ja

Melden Sie Ihr Kind dort an. Der Förderunterricht ist in der Regel kostenlos und kennt den Stoff der Klasse.

Nein

Nachhilfe passt. Legen Sie mit der Lehrkraft fest, welche Lücke geschlossen werden soll.

Warum das Bildungspaket keine Hausaufgabenbetreuung zahlt

Das Bildungs- und Teilhabepaket zahlt Nachhilfe für Kinder aus Familien mit Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag, aber keine reine Hausaufgabenbetreuung. Im Antrag heißt Nachhilfe Lernförderung. Sie muss das Angebot der Schule ergänzen und nötig sein, damit Ihr Kind die wichtigen Lernziele erreicht. Eine reine Hausaufgabenbetreuung erfüllt diese Bedingungen nicht, schreibt etwa das Jobcenter Kreis Kleve in seiner Weisung.

Nachhilfe während der Ganztagszeit ist in Kleve trotzdem möglich. Sie darf aber nicht schon mit dem Elternbeitrag bezahlt sein und muss auch für Kinder ohne Bildungspaket etwas kosten. Den Antrag auf das Bildungspaket für Nachhilfe stellen Sie gesondert, eine gefährdete Versetzung ist dafür nicht nötig.

  1. Fragen Sie die Klassenlehrkraft, ob die Schule eine Fördergruppe im Fach anbietet.
  2. Reicht das nicht, lassen Sie die Schule auf dem Vordruck bestätigen, dass Ihr Kind Nachhilfe braucht.
  3. Holen Sie ein Angebot der Nachhilfe ein, mit Preis je Stunde und Zahl der Stunden.
  4. Stellen Sie den Antrag beim Jobcenter oder bei Ihrer Stadt. Nachhilfe braucht dort einen eigenen Antrag.

Was Hort und Nachhilfe bei der Steuer unterscheidet

Kosten für die Betreuung im Hort können Sie von der Steuer absetzen, Kosten für Nachhilfe nicht. Das Einkommensteuergesetz erlaubt 80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren. Unterricht ist davon ausdrücklich ausgenommen. Die Beaufsichtigung bei den Hausaufgaben zählt dagegen als Betreuung, so das Bundesfinanzministerium.

Bezahlen Sie für die Nachmittagsbetreuung einen Beitrag, der auch Nachhilfe, Kurse oder Essen enthält, zählt nur der Teil für die Betreuung. Dafür brauchen Sie eine Aufschlüsselung des Beitrags. Außerdem brauchen Sie eine Rechnung und müssen auf das Konto der Einrichtung überweisen. Bar bezahlte Beträge zählen nicht.

Häufige Fragen

Ist die Hausaufgabenbetreuung im Ganztag kostenlos?

Nicht überall, denn die Kosten für Ganztag und Hort regeln Länder und Gemeinden selbst. Der gebundene Ganztag in der Schule ist in der Regel kostenlos, für Mittagessen oder Ferienbetreuung fallen aber oft Kosten an. Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung zahlen seit August 2019 keine Beiträge für einen Hort der Jugendhilfe.

Gilt der Rechtsanspruch auf Ganztag auch in den Ferien?

Ja, der Rechtsanspruch auf Ganztag gilt auch in den Schulferien. Die Bundesländer dürfen aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr festlegen. Diese Wochen müssen nicht am Stück liegen.

Muss mein Kind in den Ganztag, wenn es einen Rechtsanspruch hat?

Nein, der Rechtsanspruch auf Ganztag verpflichtet Ihr Kind nicht zur Teilnahme. Eltern entscheiden selbst, ob sie das Angebot nutzen. Anders ist es an einer gebundenen Ganztagsschule, dort ist die Teilnahme an bestimmten Tagen Pflicht.

Zahlt das Bildungspaket eine Hausaufgabenbetreuung?

Nein, eine reine Hausaufgabenbetreuung zahlt das Bildungspaket nicht als Nachhilfe. Das steht zum Beispiel in der Weisung des Jobcenters Kreis Kleve. Gezielte Nachhilfe kann es dagegen bezahlen, wenn die Schule den Bedarf bestätigt.

Kann ich die Hausaufgabenbetreuung im Hort von der Steuer absetzen?

Ja, die Hausaufgabenbetreuung im Hort zählt als Kinderbetreuung. Absetzbar sind 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren. Nachhilfe zählt nicht dazu, und Sie brauchen eine Rechnung und eine Überweisung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 24 SGB VIII, Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Absatz 4, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Rechtsanspruch auf Ganztag startet zum 1. August 2026, Pressemitteilung vom 30. Juli 2026, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  3. FAQs für Eltern, Ganztagsbetreuung, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  4. Nachhilfeunterricht in Deutschland: Ausmaß, Wirkung, Kosten, Studie von Klaus Klemm und Nicole Hollenbach-Biele, 27. Januar 2016, Bertelsmann Stiftung,
  5. Fachliche Weisung zu § 28 SGB II, Abschnitt 3.4 Lernförderung, Randziffer 28.10.5 Lernförderung im Rahmen des Ganztags, Stand 1. März 2026, Jobcenter Kreis Kleve,
  6. § 28 SGB II, Bedarfe für Bildung und Teilhabe, Absatz 5, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 10 EStG, Sonderausgaben, Absatz 1 Nummer 5 Kinderbetreuungskosten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, Anwendungsschreiben vom 14. März 2012, Randnummern 3, 8 und 9, Bundesministerium der Finanzen, veröffentlicht von der IHK,
  9. Teaching and Learning Toolkit: Homework, Education Endowment Foundation,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Nachhilfeanbieter stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Standort oder einen Eintrag, der keine Nachhilfe anbietet, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.