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Kann KI-Nachhilfe per App eine Lehrkraft ersetzen?

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Nein, eine KI-Nachhilfe-App ersetzt eine gute Lehrkraft meist nicht, aber sie kann die Nachhilfe ergänzen. Zum Abfragen und Üben taugt sie gut. In einer Studie mit fast 1.000 Schülern schnitten Jugendliche, die frei mit einem Chatbot geübt hatten, danach 17 Prozent schlechter ab. Hat Ihr Kind den Anschluss verloren, braucht es einen Menschen.

Jugendliche KI-Nutzer, die damit lernen
74 Prozent
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest, JIM-Studie 2025, Befragte von 12 bis 19 Jahren, die KI nutzen, Stand 14. November 2025
Schlechtere Noten nach freiem Chatbot-Üben
17 Prozent
Bastani und andere, Generative AI without guardrails can harm learning, PNAS 2025, Stand 25. Juni 2025
Ein Jugendlicher sitzt von hinten gesehen am Küchentisch über einem Matheheft, daneben liegt ein Tablet, eine erwachsene Hand zeigt auf eine Zeile im Heft.
Eine App hilft beim Üben, doch ob Ihr Kind eine Aufgabe allein lösen kann, zeigt erst das eigene Heft. Bild: KI generiert.

Wofür sich KI-Nachhilfe und Lern-Apps eignen

KI-Nachhilfe heißt, dass Ihr Kind mit einer App oder einem Chatbot lernt statt mit einem Menschen. Ein Chatbot ist ein Programm, dem Ihr Kind Fragen schreibt und das in ganzen Sätzen antwortet. Solche Programme eignen sich zum Üben, zum Abfragen und zum Nachfragen, auch abends. Von den Jugendlichen, die KI verwenden, machen 74 Prozent damit Hausaufgaben oder lernen.

Die Zahl stammt aus der JIM-Studie 2025. Für diese jährliche Umfrage hat der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest 1.200 Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren befragt. Insgesamt nutzen 91 Prozent von ihnen mindestens ein KI-Programm. Am häufigsten ist ChatGPT, und schon 69 Prozent der 12- und 13-Jährigen haben es ausprobiert.

Wofür sich eine App oder ein Chatbot eignet und wofür Ihr Kind eine Lehrkraft braucht.
AufgabeApp oder ChatbotLehrkraft
Vokabeln und Formeln abfragengut geeignet, zu jeder Uhrzeitnicht nötig
Übungsaufgaben mit Rückmeldunggut, wenn das Programm Tipps gibt statt Lösungenhilfreich bei Fehlern, die immer wiederkehren
Einen Rechenweg noch einmal erklärenmöglich, aber die Erklärung kann falsch seinerklärt passend zum Unterricht
Herausfinden, wo die Lücke beginntkaum, das Programm kennt den Unterricht nichtja, mit Blick auf die letzten Klassenarbeiten
Feste Termine, zu denen Ihr Kind erscheintgibt es nichtja

Warum freies Üben mit dem Chatbot schaden kann

Ein Chatbot, der einfach die Lösung verrät, kann das Lernen bremsen. Das zeigt ein Versuch mit fast 1.000 Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 bis 11 an einer Schule in der Türkei. Forschende um Hamsa Bastani von der University of Pennsylvania haben ihn 2025 veröffentlicht. Eine Gruppe übte Mathe mit einem freien Chatbot. Eine zweite Gruppe hatte einen Chatbot, der nur Tipps gab, und eine dritte übte ohne Hilfe.

Beim Üben lösten beide Chatbot-Gruppen mehr Aufgaben richtig. In der Prüfung danach, ohne Chatbot, schnitt die Gruppe mit dem freien Chatbot aber 17 Prozent schlechter ab als die Gruppe ohne Hilfe. Viele hatten sich die Lösungen geben lassen und abgeschrieben. Die Schüler selbst merkten nicht, dass sie weniger gelernt hatten.

Dazu kommt, dass der freie Chatbot sich oft irrte. Bei den Mathe-Aufgaben des Versuchs lieferte er nur in 51 Prozent der Fälle die richtige Lösung. Beim Chatbot, der nur Tipps gab, blieb der Nachteil in der Prüfung weitgehend aus. Er kannte die richtige Lösung und gab nur kleine Hinweise, wenn ein Schüler einen typischen Fehler machte.

Wann Ihr Kind eine Lehrkraft statt einer App braucht

Ihr Kind braucht einen Menschen, wenn es den Anschluss verloren hat und niemand weiß, wo die Lücke beginnt. Eine gute Nachhilfelehrkraft sieht sich die letzten Klassenarbeiten an, findet den Fehler hinter der Note und übt genau dort. Einzelunterricht durch einen Menschen bringt im Schnitt fünf Monate zusätzlichen Lernfortschritt. Das ergab die Auswertung vieler Studien durch die Education Endowment Foundation, eine britische Stiftung.

Am besten wirkt Nachhilfe nach dieser Auswertung, wenn sie zum Unterricht passt und die Lehrkraft den Fortschritt im Blick behält. Ein Chatbot kennt den Unterricht Ihres Kindes nur so weit, wie Ihr Kind ihn beschreibt. Er bemerkt auch nicht von sich aus, wenn Ihr Kind die Lösung nur abschreibt. Online-Nachhilfe mit einer Lehrkraft ist deshalb etwas anderes als eine App, denn dort sitzt ein Mensch am anderen Bildschirm.

Halten die Schwierigkeiten trotz Übens seit Monaten an, kann eine Lese-Rechtschreibstörung, eine Rechenstörung oder große Angst vor Prüfungen dahinterstecken. Dann hilft weder eine App noch Nachhilfe allein. Das klärt eine Fachstelle, etwa die Kinderärztin oder die Schulpsychologie.

App, Lehrkraft oder beides?

Weiß Ihr Kind, welches Thema ihm fehlt, und kommt es im Unterricht noch mit?

Ja

Übt Ihr Kind mit der App, ohne sich die Lösungen geben zu lassen?

Ja

Eine App oder ein Chatbot reicht zum Üben. Prüfen Sie alle zwei Wochen mit einer Aufgabe ohne Hilfe, ob der Stoff sitzt.

Nein

Stellen Sie das Programm auf Tipps statt Lösungen um. Bleibt es beim Abschreiben, nehmen Sie eine Lehrkraft dazu.

Nein

Bestehen die Schwierigkeiten trotz Übens schon seit Monaten?

Ja

Lassen Sie zuerst die Ursache klären, etwa bei der Kinderärztin oder der Schulpsychologie. Eine App ersetzt diese Abklärung nicht.

Nein

Nehmen Sie eine Lehrkraft, die zuerst die Lücke findet. Die App dient dann zum Üben zwischen den Stunden.

Was KI-Nachhilfe im Vergleich zur Lehrkraft kostet

Einen Chatbot wie ChatGPT gibt es in einer kostenlosen Grundfassung. Kostet eine Lern-App Geld, läuft das über einen Kauf in der App oder über ein Abo. Nachhilfe mit einem Menschen kostet mehr. Im Test der Stiftung Warentest vom Januar 2025 verlangte der günstigste Online-Anbieter 164 Euro im Monat für zwei Stunden pro Woche bei zwölf Monaten Laufzeit. Der Preis galt für eine Lehrkraft mit wenig Erfahrung. Eine Probezeit von vier Wochen kostete dort 90 Euro.

Schließt Ihr Kind ein Abo ohne Ihre Erlaubnis ab, müssen Sie in der Regel nicht zahlen. Kinder und Jugendliche brauchen für einen Vertrag die Zustimmung der Eltern, vorher oder nachträglich. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Handeln Sie aber schnell, denn wer lange wartet, kann am Ende doch zahlen müssen.

  • Schalten Sie Käufe in Apps auf dem Gerät Ihres Kindes ab oder sichern Sie sie mit einer PIN.
  • Löschen Sie gespeicherte Zahlungsdaten auf dem Handy oder Tablet Ihres Kindes.
  • Fordern Sie Geld für einen unerlaubten Kauf sofort über den App-Store zurück.

Wann das Gesetz zum Fernunterricht für Lern-Apps gilt

Für bezahlten Unterricht auf Distanz gibt es ein eigenes Gesetz, das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht. Es gilt, wenn Lehrende und Lernende ganz oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Anbieter den Lernerfolg überwacht. Dann braucht das Angebot eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Fehlt sie, ist der Vertrag von Anfang an ungültig.

Für reine Lern-Apps gilt das Gesetz in der Regel nicht. Die Zentralstelle schreibt, dass reine Tests am Computer, etwa Aufgaben zum Ankreuzen, den Lernerfolg meist nicht so überwachen, wie das Gesetz es verlangt. Anders ist es, wenn das Abo einen Chat oder eine Telefonnummer enthält, über die Ihr Kind fachliche Fragen stellen kann. Das zählt schon als Überwachung des Lernerfolgs.

Ob eine KI, die im Chat Fragen beantwortet, dabei als Lehrkraft zählt, sagen weder das Gesetz noch die Hinweise der Zentralstelle. Das Gesetz spricht vom Lehrenden oder seinem Beauftragten. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie wegen einer fehlenden Zulassung Geld zurückfordern wollen.

Wie Sie die Daten Ihres Kindes bei KI-Apps schützen

Bis zum 16. Geburtstag Ihres Kindes müssen Sie zustimmen, wenn ein Online-Dienst seine Daten mit Einwilligung nutzen will. Darauf weist die Datenschutzaufsicht des Bundes hin. Erst danach dürfen Jugendliche bei Diensten wie sozialen Netzwerken selbst zustimmen. Wenig Daten preiszugeben ist nach der Datenschutzaufsicht der beste Schutz.

ChatGPT verlangt in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren. Wer jünger als 18 ist, braucht die Erlaubnis der Eltern und soll die Bedingungen mit ihnen lesen. Richten Sie das Konto deshalb gemeinsam mit Ihrem Kind ein.

  1. Lesen Sie Alter und Bedingungen der App zusammen mit Ihrem Kind, bevor es ein Konto anlegt.
  2. Ihr Kind gibt keinen vollen Namen, keine Adresse und keine Fotos von sich ein.
  3. Zeugnisse und Klassenarbeiten mit Namen fotografiert Ihr Kind nicht für den Chatbot ab.
  4. Schauen Sie in den Einstellungen nach, was mit den Gesprächen passiert, und löschen Sie alte Verläufe.

Häufige Fragen

Darf mein 12-jähriges Kind ChatGPT für die Hausaufgaben nutzen?

Nein, ChatGPT verlangt in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren. Bis 18 braucht Ihr Kind außerdem die Erlaubnis der Eltern. Ausprobiert haben es laut JIM-Studie 2025 schon 69 Prozent der 12- und 13-Jährigen.

Lernt mein Kind mit einem KI-Chatbot schlechter als ohne?

Ein KI-Chatbot kann das Lernen bremsen, wenn er die Lösungen verrät. In einem Versuch mit fast 1.000 Schülern schnitten Jugendliche, die frei mit einem Chatbot Mathe geübt hatten, danach 17 Prozent schlechter ab als Schüler ohne Chatbot. Bei einem Chatbot, der nur Tipps gab, blieb dieser Nachteil weitgehend aus.

Muss ich ein Lern-App-Abo bezahlen, das mein Kind ohne Erlaubnis abgeschlossen hat?

Nein, in der Regel müssen Eltern ein solches Lern-App-Abo nicht bezahlen. Kinder und Jugendliche brauchen für einen Vertrag die Zustimmung der Eltern, vorher oder nachträglich. Widersprechen Sie der Abbuchung aber schnell, denn wer lange wartet, riskiert nach der Verbraucherzentrale Hamburg eine Zahlungspflicht.

Braucht eine Nachhilfe-App eine staatliche Zulassung?

Eine reine Nachhilfe-App mit Übungen und Tests am Computer braucht in der Regel keine Zulassung. Enthält das Abo einen Chat oder ein Telefon, über das Ihr Kind fachliche Fragen stellen kann, kann es als Fernunterricht gelten. Dann braucht es eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, sonst ist der Vertrag ungültig.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. JIM-Studie 2025, Jugend, Information, Medien, Kapitel Künstliche Intelligenz, Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest,
  2. Generative AI without guardrails can harm learning: Evidence from high school mathematics, PNAS 122 (26), 2025, Hamsa Bastani, Osbert Bastani, Alp Sungu, Haosen Ge, Özge Kabakcı, Rei Mariman, Proceedings of the National Academy of Sciences,
  3. Teaching and Learning Toolkit: One to one tuition, Education Endowment Foundation,
  4. Wer ist für den Schutz der Daten Ihres Kindes verantwortlich?, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
  5. Nutzungsbedingungen für den Europäischen Wirtschaftsraum, Abschnitt Mindestalter, OpenAI,
  6. Jetzt neu: Lernmodus in ChatGPT, 29. Juli 2025, OpenAI,
  7. In-App-Käufe: Müssen Eltern zahlen?, Verbraucherzentrale Hamburg,
  8. Zulassung von Fernlehrgängen, Prüfung der Antragspflicht, Punkt Lernerfolgskontrolle, Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht,
  9. Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG), §§ 1 und 7, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  10. Wie Online-Nachhilfe abschneidet, Bericht zum Test der Stiftung Warentest vom 16. Januar 2025, heise online,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Nachhilfeanbieter stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.