Diese 8 Punkte prüfen Sie im Nachhilfevertrag
Große Institute wie der Studienkreis schließen ihre Verträge mit Kleingedrucktem, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Diese Bedingungen gibt das Institut vor, und Sie können sie nur annehmen oder ablehnen. Deshalb setzt ihnen das Gesetz Grenzen. Eine Klausel, die Sie unangemessen benachteiligt oder nicht klar und verständlich ist, gilt nicht.
Wie viel im Kleingedruckten steckt, zeigen die beiden großen Ketten. Die Schülerhilfe nennt eine einmalige Anmeldegebühr von bis zu 69 Euro, je nach Standort. Der Studienkreis darf seinen Monatsbeitrag einmal im Jahr anpassen, wenn die Verbraucherpreise um mehr als 3 Prozent gestiegen sind. Ersatzstunden, die er freiwillig gewährt, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten einlösen.
- Wie lange läuft der Vertrag zuerst, und wie verlängert er sich danach?
- Mit welcher Frist können Sie kündigen, und reicht dafür eine E-Mail?
- Welche einmaligen Gebühren kommen dazu, etwa für die Anmeldung oder für Material?
- Findet in den Ferien Unterricht statt, und zahlen Sie in dieser Zeit weiter?
- Darf das Institut den Preis erhöhen, und nach welcher Regel?
- Wie viele Kinder sitzen höchstens in der Gruppe, und wie lange dauert eine Einheit?
- Wer unterrichtet Ihr Kind, und darf das Institut die Lehrkraft oder die Form wechseln?
- Was gilt, wenn Ihr Kind fehlt, und was, wenn die Lehrkraft fehlt?
Gebühren, Ferien und Preiserhöhungen im Kleingedruckten
Neben dem Monatsbeitrag können im Kleingedruckten weitere Kosten stehen. Der Studienkreis bucht eine Starterpauschale, also eine einmalige Gebühr zum Start, mit dem ersten Monatsbeitrag ab. Fragen Sie nach der genauen Höhe aller einmaligen Gebühren und rechnen Sie sie in den Gesamtpreis ein.
Auch die Ferien kosten Geld. Beim Studienkreis findet der Unterricht in allen Ferien statt, außer in den Weihnachtsferien und an Feiertagen. In den Sommerferien gibt es Intensivkurse im Umfang der vereinbarten Stunden, und die Gebühren bleiben gleich. Fragen Sie deshalb, ob Sie ein Abo in den Ferien pausieren können.
Preiserhöhungen in einem laufenden Nachhilfevertrag sind nicht von vornherein verboten. Das Verbot von Preiserhöhungen in den ersten vier Monaten gilt für Verträge mit regelmäßigen Leistungen wie Nachhilfe nicht. Die Klausel muss aber klar und verständlich sein, sonst kann sie unwirksam sein. Der Studienkreis koppelt den Preis an die Verbraucherpreise und ändert ihn höchstens einmal im Jahr, wenn die Teuerung über 3 Prozent liegt. Er senkt ihn im gleichen Umfang, wenn die Preise fallen, und kündigt jede Änderung 4 Wochen vorher an.
| Klausel | Wie sie beim Anbieter lautet | Was Sie fragen sollten |
|---|---|---|
| Anmeldegebühr | Schülerhilfe: bis zu 69 Euro je nach Standort | Wie hoch ist sie an Ihrem Standort? |
| Starterpauschale | Studienkreis: einmalig, mit dem ersten Monatsbeitrag fällig | Wie hoch ist sie genau? |
| Ferien | Studienkreis: Unterricht in allen Ferien außer Weihnachten, Gebühren unverändert | Können Sie das Abo pausieren? |
| Preisanpassung | Studienkreis: einmal im Jahr ab mehr als 3 Prozent Teuerung, 4 Wochen vorher angekündigt | Gilt die Regel auch für Senkungen? |
| Früher Ausstieg | Schülerhilfe: kurzfristig kündbar, Sie zahlen dann den Preis der kürzeren Laufzeit | Wie viel müssten Sie nachzahlen? |
| Kündigung durch das Institut | Studienkreis: mit 4 Wochen Frist zum Monatsende aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen | Was geschieht mit schon gezahlten Beiträgen? |
Was das Kleingedruckte über Gruppe und Lehrkraft sagt
Beim Studienkreis lernen in der Sekundarstufe in der Regel 5 Kinder in einer Gruppe. In Ausnahmefällen kann vorübergehend ein sechstes Kind dazukommen, in Ferien- und Abiturkursen sind bis zu 8 erlaubt. Eine Einheit dauert 90 Minuten. Sitzen vorübergehend weniger als vier Kinder in der Gruppe, wird die Einheit kürzer, bei drei Kindern 60 Minuten, bei einem oder zwei Kindern 45 Minuten.
Beim Studienkreis ist auch die Lehrkraft nicht festgelegt. Das Institut darf den Unterricht von freien Mitarbeitern geben lassen. Ist die Lehrkraft krank, darf es auf Online-Unterricht umstellen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Nach dem Gesetz darf sich ein Anbieter im Kleingedruckten nur solche Änderungen vorbehalten, die Ihnen zumutbar sind.
Was bei Fehlstunden und Zahlungsverzug gilt
Fehlt Ihr Kind, regelt das Kleingedruckte, ob es die Stunde nachholen kann. Der Studienkreis bemüht sich bei entschuldigtem Fehlen um Ersatzstunden, einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Gewährte Ersatzstunden müssen Sie innerhalb von 3 Monaten einlösen, und mit dem Ende des Vertrags verfallen sie. Ob Sie für eine abgesagte Nachhilfestunde zahlen müssen, hängt davon ab, wer absagt und warum.
Auch für den Fall, dass Sie nicht zahlen, steht etwas im Kleingedruckten. Beim Studienkreis darf das Institut den Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand sind, und einen pauschalen Schadensersatz verlangen. Eine solche Pauschale gilt nur, wenn das Kleingedruckte Ihnen ausdrücklich erlaubt nachzuweisen, dass kein oder ein viel kleinerer Schaden entstanden ist. Beim Studienkreis steht dieser Satz in den Bedingungen.
Welche Klauseln im Nachhilfevertrag nicht gelten
Manche Klauseln gelten nicht, auch wenn Sie unterschrieben haben. Das Gesetz zählt sie für das Kleingedruckte ausdrücklich auf. Der Vertrag bleibt dann bestehen, und an die Stelle der Klausel tritt die Regel aus dem Gesetz. Stellen Sie erst später fest, dass eine Klausel nicht gilt, hilft Ihnen das beim Nachhilfevertrag kündigen.
- Eine erste Laufzeit von mehr als zwei Jahren.
- Eine automatische Verlängerung um ein weiteres festes Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.
- Eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat.
- Die Pflicht, nur per Brief mit Unterschrift oder per Einschreiben zu kündigen.
- Eine pauschale Gebühr als Schadensersatz, ohne dass Sie einen kleineren Schaden nachweisen dürfen.
- Ein Ausschluss der Haftung, wenn Ihr Kind durch Fahrlässigkeit des Instituts verletzt wird.
- Ein Recht des Instituts, den Vertrag auf eine andere Firma zu übertragen, ohne sie zu nennen oder Ihnen ein Recht zum Aussteigen zu geben.
Steht im Vertrag eine erste Laufzeit von mehr als zwei Jahren oder eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat?
Unterschreiben Sie so nicht. Fragen Sie nach einem anderen Vertrag oder suchen Sie weiter.
Kennen Sie alle einmaligen Gebühren, die Ferienregel und den Preis bei Ihrer Laufzeit?
Hat die Probestunde gepasst, und steht im Vertrag, was Ihnen zugesagt wurde?
Unterschreiben Sie und legen Sie einen Termin für die erste Bilanz fest.
Machen Sie eine zweite Probestunde oder lassen Sie die Zusagen nachtragen.
Lassen Sie sich diese Angaben schriftlich geben, bevor Sie unterschreiben.
Fotos Ihres Kindes nur mit Ihrer Zustimmung
Enthält das Anmeldeformular eine Zustimmung zu Fotos, lesen Sie genau. Fotos von Personen dürfen nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Diese Zustimmung können Sie verweigern. Geben Sie sie, dürfen Sie sie jederzeit widerrufen, und das muss so einfach sein wie das Zustimmen.
Nach dem europäischen Datenschutzrecht spricht es gegen eine freiwillige Zustimmung, wenn der Vertrag von ihr abhängt, obwohl die Daten für den Unterricht nicht nötig sind. Fotos für Werbung braucht der Unterricht nicht. Kreuzen Sie im Zweifel nichts an und fragen Sie nach, wofür die Bilder gedacht sind.
Häufige Fragen
Darf ein Nachhilfevertrag länger als zwei Jahre laufen?
Nein, ein Nachhilfevertrag mit Kleingedrucktem darf Sie zuerst höchstens zwei Jahre binden. Danach darf er sich nur so verlängern, dass Sie jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen können.
Wie hoch ist die Anmeldegebühr bei Nachhilfeinstituten?
Die Anmeldegebühr bei Nachhilfeinstituten hängt von Anbieter und Standort ab, die Schülerhilfe nennt bis zu 69 Euro. Der Studienkreis bucht eine Starterpauschale mit dem ersten Monatsbeitrag ab. Fragen Sie vor der Unterschrift nach der genauen Höhe.
Darf ein Nachhilfeinstitut den Preis während der Laufzeit erhöhen?
Ein Nachhilfeinstitut darf den Preis während der Laufzeit nur erhöhen, wenn das Kleingedruckte das klar und verständlich regelt. Das Verbot von Preiserhöhungen in den ersten vier Monaten gilt für Nachhilfe als laufenden Vertrag nicht. Der Studienkreis passt seinen Preis höchstens einmal im Jahr an, wenn die Verbraucherpreise um mehr als 3 Prozent gestiegen sind.
Darf das Nachhilfeinstitut Fotos meines Kindes verwenden?
Fotos Ihres Kindes darf das Nachhilfeinstitut nur mit Ihrer Einwilligung verbreiten oder öffentlich zeigen. Diese Einwilligung können Sie verweigern und später jederzeit widerrufen. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Zustimmung.
Gilt eine Klausel, nach der ich den Nachhilfevertrag nur per Einschreiben kündigen darf?
Nein, eine Klausel, nach der Sie den Nachhilfevertrag nur per Einschreiben oder mit Unterschrift auf Papier kündigen dürfen, gilt nicht. Das Kleingedruckte darf keine strengere Form als einen lesbaren Text verlangen, deshalb reicht eine E-Mail.
Was passiert mit einer unwirksamen Klausel im Nachhilfevertrag?
Eine unwirksame Klausel fällt weg, der Nachhilfevertrag bleibt aber bestehen. An ihre Stelle tritt die Regel aus dem Gesetz. Das gilt für Klauseln im Kleingedruckten, die das Institut für alle Kunden vorgibt.
