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Nachhilfeinstitut oder Privatlehrer, was passt besser?

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Ein Nachhilfeinstitut passt, wenn Ihr Kind in einer kleinen Gruppe üben soll und Sie Wert auf feste Räume und Organisation legen. Den günstigsten Preis gibt es dort meist nur mit langer Laufzeit. Eine private Lehrkraft passt, wenn Ihr Kind eine bestimmte Person braucht und Sie flexibel bleiben wollen. Wer unterrichtet, zählt in beiden Fällen am meisten.

Ein kleiner Unterrichtsraum eines Nachhilfeinstituts mit drei Tischen, offenen Heften, Federmäppchen und einer leeren Tafel. Schulranzen stehen auf dem Boden, Jacken hängen über den Stühlen.
Fragen Sie im Institut, wer Ihr Kind unterrichtet und wie viele Kinder mit am Tisch sitzen. Bild: KI generiert.

Was unterscheidet ein Nachhilfeinstitut von einer privaten Lehrkraft?

Der wichtigste Unterschied ist, mit wem Sie den Vertrag schließen. Beim Nachhilfeinstitut ist das Institut Ihr Vertragspartner, und es entscheidet, wer Ihr Kind unterrichtet. Bei einer privaten Lehrkraft vereinbaren Sie alles direkt mit der Person, die zu Ihnen kommt oder zu der Ihr Kind geht. Daraus folgen die anderen Unterschiede bei Gruppe, Laufzeit, Ausfall und Haftung.

Beim Studienkreis lernen in der Regel 5 Kinder in einer Gruppe, in Ferienkursen bis zu 8. Den niedrigsten Preis von 8,76 Euro je 45 Minuten nennt die Schülerhilfe nur bei 24 Monaten Laufzeit und 4 Unterrichtsstunden pro Woche. Eine kostenlose Probe dauert dort 90 Minuten, als eine Doppelstunde in der kleinen Gruppe.

Nachhilfeinstitut und private Lehrkraft im Vergleich, nach den Bedingungen von Studienkreis und Schülerhilfe und den Regeln im Gesetz.
Was Sie vergleichenNachhilfeinstitutPrivate LehrkraftWorauf Sie achten
Wer unterrichtetmeist freie Lehrkräfte, die das Institut auswähltdie Person, die Sie selbst ausgesucht habenFragen Sie nach Abschluss und Erfahrung
Formmeist kleine Gruppe, einzeln gegen Aufpreismeist einzelnGruppe nur mit Kindern derselben Klassenstufe
VertragBedingungen des Instituts, oft mit LaufzeitAbsprache mit der Person, oft ohne LaufzeitLaufzeit und Frist vor der Unterschrift lesen
AufhörenFrist laut Vertrag, höchstens ein Monatbei Bezahlung je Stunde fast sofortBezahlung je Stunde hält Sie beweglich
Ausfall der LehrkraftInstitut kann umplanen, etwa auf Online-Unterrichtdie Stunde fällt meist ausErsatzregel schriftlich klären
Probestundeoft kostenlosnach Absprachemit einer echten Aufgabe aus dem Heft testen

Wer im Nachhilfeinstitut unterrichtet

In großen Nachhilfeinstituten unterrichten oft freie Lehrkräfte, die je Stunde bezahlt werden. Der Studienkreis zum Beispiel sucht neue Lehrkräfte mit Abitur oder Fachabitur und sehr guten Kenntnissen in mindestens einem Schulfach. Angesprochen werden Studierende, Menschen im Ruhestand, Eltern in Elternzeit und junge Leute nach dem Abitur.

Viele Standorte der großen Ketten führen selbstständige Unternehmer unter dem Namen der Kette. So ein Modell heißt Franchise. Beim Studienkreis brauchen solche Partner keine pädagogische Ausbildung, denn den Unterricht übernimmt das Team der Lehrkräfte und die Leitung organisiert das Institut.

Für Sie heißt das, dass der Name der Kette wenig darüber sagt, wer am Tisch sitzt. Fragen Sie im Beratungsgespräch, wer Ihr Kind unterrichtet, welchen Abschluss diese Person hat und wie lange sie schon dabei ist. Fragen Sie auch, ob das Institut von seinen Lehrkräften ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Vorgeschrieben ist das für private Nachhilfe nicht automatisch, Institute können es aber verlangen.

Was eine private Lehrkraft anders macht

Bei einer privaten Lehrkraft wählen Sie die Person selbst aus, und sie bleibt dieselbe. Das hilft Kindern, die Zeit brauchen, um Vertrauen zu fassen, oder die eine Lücke haben, an der jemand länger dranbleiben muss. Die Bezeichnung Nachhilfelehrer ist nicht geschützt, eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. So steht es auf der Gründerplattform der Förderbank KfW. Ob die Person ihr Fach beherrscht, müssen Sie deshalb selbst prüfen.

Beim Vertrag sind Sie mit einer privaten Lehrkraft beweglicher. Ohne vorgedrucktes Vertragsformular richtet sich die Kündigung nach dem Gesetz und der Art der Bezahlung. Bezahlen Sie jede Stunde einzeln, können Sie und die Lehrkraft fast sofort aufhören. Bei einem festen Betrag pro Monat kündigen Sie bis zum 15. eines Monats zum Monatsende. Was eine Stunde bei Studierenden oder Lehrkräften üblicherweise kostet, zeigt ein Vergleich der Kosten der Nachhilfe.

  • Lassen Sie sich Abschluss und Erfahrung mit der Klassenstufe Ihres Kindes nennen.
  • Vereinbaren Sie eine erste Stunde zur Probe, bevor Sie regelmäßige Termine festlegen.
  • Halten Sie Preis, Minuten je Stunde, Absagefrist und Ferienregel in einer Nachricht fest.
  • Bezahlen Sie Stunde für Stunde statt im Voraus mit Zehnerkarten.
  • Klären Sie, was passiert, wenn die Lehrkraft krank ist oder in den Prüfungen steckt.

Was passiert, wenn die Lehrkraft ausfällt?

Fällt die Lehrkraft aus, hat das Institut mehr Möglichkeiten als eine Einzelperson. Der Studienkreis behält sich in seinen Bedingungen vor, den Unterricht von freien Mitarbeitern geben zu lassen. Ist die Lehrkraft krank, darf das Institut den Unterricht auf Online-Unterricht umstellen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Bei einer privaten Lehrkraft fällt die Stunde in diesem Fall meist aus.

Fehlt dagegen Ihr Kind, gilt beim Institut das Kleingedruckte. Beim Studienkreis bemüht sich das Institut bei entschuldigtem Fehlen um Ersatzstunden, einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Gewährte Ersatzstunden müssen Sie innerhalb von drei Monaten einlösen. Was bei einer kurzfristig abgesagten Stunde gilt, hängt von Ihrem Vertrag oder Ihrer Absprache ab.

Wer haftet, wenn in der Nachhilfe etwas passiert?

Beim Institut haftet das Institut als Ihr Vertragspartner. Für Fehler seiner Lehrkräfte muss es nach dem Gesetz so einstehen wie für eigene. Bei einer privaten Lehrkraft haftet die Person selbst. Fragen Sie deshalb, ob sie eine Haftpflichtversicherung hat, wenn sie bei Ihnen zu Hause unterrichtet.

Unfallversichert über die Schule ist Ihr Kind in der Nachhilfe nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler gilt nur für Angebote, die die Schule selbst oder gemeinsam mit anderen veranstaltet. Was Eltern ohne die Schule organisieren, ist nicht versichert, und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nennt dafür ausdrücklich die private Nachhilfe. Förderstunden, die die Schule anbietet, sind dagegen versichert.

Welche Nachhilfe passt zu welchem Kind?

Ein Institut passt zu Kindern, die mit anderen gut lernen und vor allem Übung brauchen, und zu Familien, die feste Zeiten und Räume schätzen. Eine private Lehrkraft passt zu Kindern, die eine Bezugsperson brauchen, eine besondere Lücke haben oder sich in einer Gruppe nicht trauen zu fragen. Welche Form auch immer Sie wählen, die Probestunde und eine Bilanz nach einigen Wochen zeigen, ob es wirkt. Für beide Angebote gelten dieselben Fragen, um gute Nachhilfe zu finden, von der Lücke bis zum Termin für die Bilanz.

Institut oder private Lehrkraft? 3 Fragen

Lernt Ihr Kind gut mit anderen und braucht vor allem Übung im aktuellen Stoff?

Ja

Können Sie sich für mehrere Monate an einen Vertrag binden?

Ja

Ein Institut mit kleiner Gruppe passt. Lesen Sie Laufzeit und Frist vor der Unterschrift.

Nein

Fragen Sie nach Verträgen ohne lange Laufzeit oder bilden Sie mit einer privaten Lehrkraft eine Zweiergruppe.

Nein

Braucht Ihr Kind eine feste Person, die lange an einer Lücke dranbleibt?

Ja

Eine private Lehrkraft passt. Bezahlen Sie Stunde für Stunde und ziehen Sie nach einigen Wochen Bilanz.

Nein

Klären Sie mit der Klassenlehrkraft zuerst, woran es liegt. Erst dann lässt sich das passende Angebot wählen.

Häufige Fragen

Wer unterrichtet in einem Nachhilfeinstitut?

In einem Nachhilfeinstitut unterrichten meist freie Lehrkräfte, die das Institut auswählt und je Stunde bezahlt, oft Studierende. Der Studienkreis verlangt von neuen Lehrkräften das Abitur oder Fachabitur und sehr gute Kenntnisse in einem Schulfach. Fragen Sie vor der Anmeldung, wer genau Ihr Kind unterrichtet.

Wie lange muss ich mich bei einem Nachhilfeinstitut binden?

Bei einem Nachhilfeinstitut binden Sie sich höchstens zwei Jahre, länger erlaubt das Gesetz im Kleingedruckten nicht. Den günstigsten Preis gibt es oft nur bei langer Laufzeit, bei der Schülerhilfe etwa nur bei 24 Monaten und 4 Unterrichtsstunden pro Woche. Fragen Sie nach Verträgen mit kürzerer Laufzeit und was ein früher Ausstieg kostet.

Kann ich einen Privatlehrer für Nachhilfe jederzeit kündigen?

Einen Privatlehrer, den Sie je Stunde bezahlen, können Sie fast sofort kündigen. Bei einem festen Betrag pro Monat kündigen Sie bis zum 15. eines Monats zum Monatsende. Beim Institut gilt dagegen die Frist aus dem Vertrag, höchstens ein Monat.

Ist mein Kind in der Nachhilfe unfallversichert?

Nein, in der Nachhilfe, die Sie ohne die Schule organisieren, ist Ihr Kind nicht über die Schule unfallversichert. Das gilt für das Institut genauso wie für eine private Lehrkraft. Förderstunden der Schule sind dagegen versichert.

Darf ein Nachhilfeinstitut die Lehrkraft wechseln?

Ein Nachhilfeinstitut kann die Lehrkraft wechseln, wenn der Vertrag keine bestimmte Person nennt. Sie schließen den Vertrag mit dem Institut, und der Studienkreis etwa behält sich in seinen Bedingungen vor, freie Mitarbeiter einzusetzen. Soll Ihr Kind bei einer Person bleiben, lassen Sie sich das schriftlich zusagen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studienkreis GmbH, Stand Januar 2026, Studienkreis GmbH,
  2. Nachhilfe geben und Nachhilfelehrer werden, Studienkreis GmbH,
  3. Franchisepartner werden, Nachhilfeinstitut gründen, Studienkreis GmbH,
  4. Was kostet Nachhilfe bei der Schülerhilfe? Preise, Schülerhilfe GmbH & Co. KG,
  5. Erfolgreich selbstständig als Nachhilfelehrer werden, KfW, Gründerplattform,
  6. Teaching and Learning Toolkit: One to one tuition, Education Endowment Foundation,
  7. § 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, Nummer 9 Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Schülerinnen und Schüler: Versicherungsschutz in der Schule, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
  9. § 621 BGB, Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  10. § 278 BGB, Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Nachhilfeanbieter stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.