NachhilfeIndex

Ratgeber

Muss ich eine abgesagte Nachhilfestunde bezahlen?

Veröffentlicht am

Eine Nachhilfestunde, die Sie absagen, müssen Sie meistens trotzdem bezahlen, weil die Lehrkraft die Zeit für Ihr Kind freigehalten hat. Sie muss aber abziehen, was sie spart oder in der Zeit anderweitig verdient. Sagt dagegen die Lehrkraft ab, zahlen Sie für diese Stunde nichts. Im Institut mit Monatspreis zahlen Sie weiter, Ersatzstunden gibt es zum Beispiel beim Studienkreis nur freiwillig.

Ersatzstunden beim Studienkreis einlösen innerhalb
3 Monate
Studienkreis GmbH, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Januar 2026, Nummer 5 Fehlstunden, Stand 1. Januar 2026
Ruhemonate im Online-Abo des Studienkreises
bis zu 3 pro Jahr
Studienkreis GmbH, Online-Nachhilfe Preise und Buchung, Häufige Fragen, Stand 4. Oktober 2026
Längste Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit
1 Monat
§ 309 Nummer 9 Buchstabe c Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 4. Oktober 2026
Ein Wandkalender mit leeren Feldern, eines ist mit Bleistift durchgestrichen. Davor liegen ein Handy mit dem Display nach unten und ein Schulheft.
Sagen Sie eine Nachhilfestunde so früh wie möglich ab und heben Sie die Nachricht auf. Bild: KI generiert.

Wer die abgesagte Nachhilfestunde bezahlt

Bei einer abgesagten Nachhilfestunde kommt es auf zwei Fragen an. Wer hat abgesagt, und was haben Sie vereinbart? Ob Sie je Stunde zahlen oder einen festen Preis im Monat, ändert die Regeln.

Wer eine abgesagte Nachhilfestunde bezahlt, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Die Regeln für das Institut folgen den Bedingungen des Studienkreises, Stand Januar 2026.
Was passiertMüssen Sie zahlen?Warum
Die Lehrkraft oder das Institut sagt abnein, nicht für diese Stundeohne Unterricht entfällt der Preis für die Stunde
Sie sagen bei einer privaten Lehrkraft abja, meistdie Lehrkraft hielt die Zeit frei und zieht nur ab, was sie spart oder anderweitig verdient
Ihr Kind fehlt im Institut mit Monatspreisja, der Monatspreis bleibtErsatzstunden gibt es beim Studienkreis ohne Anspruch
Ihr Kind fährt in den Ferien wegja, beim Studienkreisder Unterricht läuft dort in allen Ferien außer den Weihnachtsferien

Wenn Ihr Kind krank ist oder auf Klassenfahrt fährt

Fehlt Ihr Kind, behält die Lehrkraft nach dem Gesetz ihren Anspruch auf Bezahlung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das Gesetz knüpft das daran, dass Sie den angebotenen Unterricht nicht annehmen, und nicht an den Grund dafür. Nachholen muss die Lehrkraft die Stunde nicht. Sie muss sich aber anrechnen lassen, was sie durch den Ausfall spart, zum Beispiel die Fahrt zu Ihnen. Dasselbe gilt für Geld, das sie in der Zeit mit einem anderen Schüler verdient.

Bei einer privaten Lehrkraft lohnt deshalb eine klare Absprache. Vereinbaren Sie schriftlich, bis wann Sie kostenlos absagen können und ob ausgefallene Stunden nachgeholt werden. Halten Sie die Absprache in einer kurzen Nachricht fest, auf die die Lehrkraft mit Ja antwortet.

Eine Klassenfahrt kennen Sie meist Wochen vorher. Sagen Sie solche Termine so früh wie möglich ab. Dann kann die Lehrkraft die Zeit anders nutzen, und was sie dabei verdient, muss sie Ihnen anrechnen.

Wenn die Lehrkraft die Nachhilfestunde absagt

Fällt die Stunde wegen der Lehrkraft oder des Instituts aus, schulden Sie für diese Stunde nichts. Ohne Unterricht entfällt nach dem Gesetz auch der Preis, bei einem Monatspreis anteilig. Wenn Ihnen das lieber ist, vereinbaren Sie stattdessen einen Ersatztermin oder fragen nach einer Vertretung.

Fällt der Unterricht immer wieder aus, schreiben Sie jedes Datum auf. Diese Liste brauchen Sie, wenn Sie den Nachhilfevertrag kündigen wollen. Ein Institut darf Ihnen in seinen Bedingungen keine längere Kündigungsfrist als einen Monat zum Ende der Laufzeit vorschreiben.

Was in den Ferien mit der Nachhilfe gilt

Was in den Ferien gilt, steht in Ihrem Vertrag. Beim Studienkreis zum Beispiel findet der Unterricht in allen Ferien statt, außer in den Weihnachtsferien und an Feiertagen. In den Sommerferien gibt es Intensivkurse im Umfang der vereinbarten Stunden, und der Preis bleibt gleich. Fährt Ihr Kind in den Ferien weg, zahlen Sie den Monat dort also trotzdem.

Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift, ob ein Anbieter in den Ferien unterrichtet und ob Sie pausieren können. Ob die Ferien im Preis stecken, verändert die echten Kosten der Nachhilfe je Stunde, die Ihr Kind tatsächlich besucht.

Welche Absageregeln ein Institut verlangen darf

Institute regeln Absagen in ihren Geschäftsbedingungen, also im Kleingedruckten, das für alle Kunden gleich ist. Das Gesetz setzt diesem Kleingedruckten Grenzen. Verlangt ein Anbieter eine pauschale Gebühr als Schadensersatz, darf sie nicht höher sein als der Schaden, der normalerweise entsteht. Außerdem muss das Kleingedruckte Ihnen ausdrücklich erlauben nachzuweisen, dass kein oder ein viel kleinerer Schaden entstanden ist. Fehlt dieser Satz, ist die Pauschale unwirksam.

Kündigen Sie oder treten Sie vom Vertrag zurück, darf das Kleingedruckte keine unangemessen hohe Bezahlung für schon erbrachte Stunden verlangen. Klären Sie vor der Unterschrift diese Fragen.

  • Bis wann kann ich eine Stunde kostenlos absagen?
  • Werden ausgefallene Stunden nachgeholt, und bis wann?
  • Was gilt in den Ferien, und kann ich pausieren?
  • Wer vertritt die Lehrkraft, wenn sie krank ist?
  • Wie hoch ist eine Ausfallgebühr, und darf ich einen geringeren Schaden nachweisen?

Ersatzstunden und Bildungspaket bei ausgefallener Nachhilfe

Ersatzstunden sind beim Studienkreis ein freiwilliges Angebot, einen Anspruch darauf gibt es nach den Bedingungen nicht. Gewährte Ersatzstunden müssen Sie innerhalb von drei Monaten einlösen, und mit dem Ende des Vertrags verfallen sie. Im Online-Abo des Studienkreises können Sie nicht genutzte Stunden dagegen bis zu drei Monate nach Vertragsende nehmen.

Zahlt das Bildungspaket die Nachhilfe, bekommt der Anbieter in Remscheid nur die Stunden bezahlt, die er tatsächlich gegeben hat. Klären Sie deshalb vor dem ersten Termin, wer eine ausgefallene Stunde bezahlt.

Müssen Sie diese Nachhilfestunde bezahlen?

Hat die Lehrkraft oder das Institut die Stunde abgesagt?

Ja

Sie schulden für diese Stunde nichts. Fragen Sie nach einem Ersatztermin oder einem Abzug.

Nein

Haben Sie vereinbart, bis wann Sie kostenlos absagen können, und diese Frist eingehalten?

Ja

Sie zahlen nichts. Bewahren Sie die Absage mit Datum auf.

Nein

Zahlen Sie einem Institut einen festen Preis im Monat?

Ja

Sie zahlen den Monat weiter. Fragen Sie nach einer freiwilligen Ersatzstunde oder einer Pause.

Nein

Die Lehrkraft darf den Preis verlangen. Sie muss abziehen, was sie spart oder in der Zeit anderweitig verdient.

Häufige Fragen

Muss ich eine Nachhilfestunde bezahlen, wenn mein Kind krank ist?

Ja, eine Nachhilfestunde, die wegen Krankheit Ihres Kindes ausfällt, müssen Sie meist bezahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Lehrkraft muss aber abziehen, was sie durch den Ausfall spart oder in der Zeit anderweitig verdient. Im Institut mit Monatspreis zahlen Sie weiter, beim Studienkreis gibt es Ersatzstunden nur freiwillig.

Muss ich zahlen, wenn der Nachhilfelehrer die Stunde absagt?

Nein, eine Nachhilfestunde, die die Lehrkraft absagt, müssen Sie nicht bezahlen. Ohne Unterricht entfällt der Preis für diese Stunde, bei einem Monatspreis anteilig. Sie können stattdessen auch einen Ersatztermin vereinbaren.

Muss ich Nachhilfe in den Ferien bezahlen?

Ob Sie Nachhilfe in den Ferien bezahlen, regelt Ihr Vertrag. Beim Studienkreis läuft der Unterricht in allen Ferien außer den Weihnachtsferien weiter, und der Preis bleibt gleich. Im Online-Abo des Studienkreises können Sie bis zu drei Ruhemonate im Jahr ohne Beitrag einlegen.

Ist eine Ausfallgebühr für Nachhilfe erlaubt?

Eine Ausfallgebühr für Nachhilfe dürfen Sie mit der Lehrkraft vereinbaren. Steht sie als Pauschale im Kleingedruckten eines Instituts, darf sie nicht höher sein als der übliche Schaden, und das Kleingedruckte muss Ihnen erlauben, einen kleineren Schaden nachzuweisen. Ob eine Klausel im Einzelfall wirksam ist, prüft eine Verbraucherzentrale mit Ihnen.

Werden ausgefallene Nachhilfestunden nachgeholt?

Ausgefallene Nachhilfestunden werden nur nachgeholt, wenn Ihr Vertrag das vorsieht oder der Anbieter es freiwillig anbietet. Beim Studienkreis gibt es keinen Anspruch, gewährte Ersatzstunden müssen Sie innerhalb von drei Monaten einlösen. Eine private Lehrkraft muss eine von Ihnen abgesagte Stunde nicht nachholen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 293 BGB, Annahmeverzug, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 326 BGB, Befreiung von der Gegenleistung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, Nummer 5 Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen und Nummer 9 Laufzeit, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 308 BGB, Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, Nummer 7 Abwicklung von Verträgen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studienkreis GmbH, Stand Januar 2026, Nummern 4, 5 und 6.8, Studienkreis GmbH,
  7. Online-Nachhilfe Preise und Buchung, Häufige Fragen zu Ruhemonaten und Stunden nach Vertragsende, Studienkreis GmbH,
  8. BuT-Richtlinien, Abschnitt A.II.5 Lernförderung, Stand 1. Juni 2025, A.II.5.6 Erbringungsweg, Jobcenter Remscheid,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Nachhilfeanbieter stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Standort oder einen Eintrag, der keine Nachhilfe anbietet, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.