Wer die abgesagte Nachhilfestunde bezahlt
Bei einer abgesagten Nachhilfestunde kommt es auf zwei Fragen an. Wer hat abgesagt, und was haben Sie vereinbart? Ob Sie je Stunde zahlen oder einen festen Preis im Monat, ändert die Regeln.
| Was passiert | Müssen Sie zahlen? | Warum |
|---|---|---|
| Die Lehrkraft oder das Institut sagt ab | nein, nicht für diese Stunde | ohne Unterricht entfällt der Preis für die Stunde |
| Sie sagen bei einer privaten Lehrkraft ab | ja, meist | die Lehrkraft hielt die Zeit frei und zieht nur ab, was sie spart oder anderweitig verdient |
| Ihr Kind fehlt im Institut mit Monatspreis | ja, der Monatspreis bleibt | Ersatzstunden gibt es beim Studienkreis ohne Anspruch |
| Ihr Kind fährt in den Ferien weg | ja, beim Studienkreis | der Unterricht läuft dort in allen Ferien außer den Weihnachtsferien |
Wenn Ihr Kind krank ist oder auf Klassenfahrt fährt
Fehlt Ihr Kind, behält die Lehrkraft nach dem Gesetz ihren Anspruch auf Bezahlung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das Gesetz knüpft das daran, dass Sie den angebotenen Unterricht nicht annehmen, und nicht an den Grund dafür. Nachholen muss die Lehrkraft die Stunde nicht. Sie muss sich aber anrechnen lassen, was sie durch den Ausfall spart, zum Beispiel die Fahrt zu Ihnen. Dasselbe gilt für Geld, das sie in der Zeit mit einem anderen Schüler verdient.
Bei einer privaten Lehrkraft lohnt deshalb eine klare Absprache. Vereinbaren Sie schriftlich, bis wann Sie kostenlos absagen können und ob ausgefallene Stunden nachgeholt werden. Halten Sie die Absprache in einer kurzen Nachricht fest, auf die die Lehrkraft mit Ja antwortet.
Eine Klassenfahrt kennen Sie meist Wochen vorher. Sagen Sie solche Termine so früh wie möglich ab. Dann kann die Lehrkraft die Zeit anders nutzen, und was sie dabei verdient, muss sie Ihnen anrechnen.
Wenn die Lehrkraft die Nachhilfestunde absagt
Fällt die Stunde wegen der Lehrkraft oder des Instituts aus, schulden Sie für diese Stunde nichts. Ohne Unterricht entfällt nach dem Gesetz auch der Preis, bei einem Monatspreis anteilig. Wenn Ihnen das lieber ist, vereinbaren Sie stattdessen einen Ersatztermin oder fragen nach einer Vertretung.
Fällt der Unterricht immer wieder aus, schreiben Sie jedes Datum auf. Diese Liste brauchen Sie, wenn Sie den Nachhilfevertrag kündigen wollen. Ein Institut darf Ihnen in seinen Bedingungen keine längere Kündigungsfrist als einen Monat zum Ende der Laufzeit vorschreiben.
Was in den Ferien mit der Nachhilfe gilt
Was in den Ferien gilt, steht in Ihrem Vertrag. Beim Studienkreis zum Beispiel findet der Unterricht in allen Ferien statt, außer in den Weihnachtsferien und an Feiertagen. In den Sommerferien gibt es Intensivkurse im Umfang der vereinbarten Stunden, und der Preis bleibt gleich. Fährt Ihr Kind in den Ferien weg, zahlen Sie den Monat dort also trotzdem.
Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift, ob ein Anbieter in den Ferien unterrichtet und ob Sie pausieren können. Ob die Ferien im Preis stecken, verändert die echten Kosten der Nachhilfe je Stunde, die Ihr Kind tatsächlich besucht.
Welche Absageregeln ein Institut verlangen darf
Institute regeln Absagen in ihren Geschäftsbedingungen, also im Kleingedruckten, das für alle Kunden gleich ist. Das Gesetz setzt diesem Kleingedruckten Grenzen. Verlangt ein Anbieter eine pauschale Gebühr als Schadensersatz, darf sie nicht höher sein als der Schaden, der normalerweise entsteht. Außerdem muss das Kleingedruckte Ihnen ausdrücklich erlauben nachzuweisen, dass kein oder ein viel kleinerer Schaden entstanden ist. Fehlt dieser Satz, ist die Pauschale unwirksam.
Kündigen Sie oder treten Sie vom Vertrag zurück, darf das Kleingedruckte keine unangemessen hohe Bezahlung für schon erbrachte Stunden verlangen. Klären Sie vor der Unterschrift diese Fragen.
- Bis wann kann ich eine Stunde kostenlos absagen?
- Werden ausgefallene Stunden nachgeholt, und bis wann?
- Was gilt in den Ferien, und kann ich pausieren?
- Wer vertritt die Lehrkraft, wenn sie krank ist?
- Wie hoch ist eine Ausfallgebühr, und darf ich einen geringeren Schaden nachweisen?
Ersatzstunden und Bildungspaket bei ausgefallener Nachhilfe
Ersatzstunden sind beim Studienkreis ein freiwilliges Angebot, einen Anspruch darauf gibt es nach den Bedingungen nicht. Gewährte Ersatzstunden müssen Sie innerhalb von drei Monaten einlösen, und mit dem Ende des Vertrags verfallen sie. Im Online-Abo des Studienkreises können Sie nicht genutzte Stunden dagegen bis zu drei Monate nach Vertragsende nehmen.
Zahlt das Bildungspaket die Nachhilfe, bekommt der Anbieter in Remscheid nur die Stunden bezahlt, die er tatsächlich gegeben hat. Klären Sie deshalb vor dem ersten Termin, wer eine ausgefallene Stunde bezahlt.
Hat die Lehrkraft oder das Institut die Stunde abgesagt?
Sie schulden für diese Stunde nichts. Fragen Sie nach einem Ersatztermin oder einem Abzug.
Haben Sie vereinbart, bis wann Sie kostenlos absagen können, und diese Frist eingehalten?
Sie zahlen nichts. Bewahren Sie die Absage mit Datum auf.
Zahlen Sie einem Institut einen festen Preis im Monat?
Sie zahlen den Monat weiter. Fragen Sie nach einer freiwilligen Ersatzstunde oder einer Pause.
Die Lehrkraft darf den Preis verlangen. Sie muss abziehen, was sie spart oder in der Zeit anderweitig verdient.
Häufige Fragen
Muss ich eine Nachhilfestunde bezahlen, wenn mein Kind krank ist?
Ja, eine Nachhilfestunde, die wegen Krankheit Ihres Kindes ausfällt, müssen Sie meist bezahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Lehrkraft muss aber abziehen, was sie durch den Ausfall spart oder in der Zeit anderweitig verdient. Im Institut mit Monatspreis zahlen Sie weiter, beim Studienkreis gibt es Ersatzstunden nur freiwillig.
Muss ich zahlen, wenn der Nachhilfelehrer die Stunde absagt?
Nein, eine Nachhilfestunde, die die Lehrkraft absagt, müssen Sie nicht bezahlen. Ohne Unterricht entfällt der Preis für diese Stunde, bei einem Monatspreis anteilig. Sie können stattdessen auch einen Ersatztermin vereinbaren.
Muss ich Nachhilfe in den Ferien bezahlen?
Ob Sie Nachhilfe in den Ferien bezahlen, regelt Ihr Vertrag. Beim Studienkreis läuft der Unterricht in allen Ferien außer den Weihnachtsferien weiter, und der Preis bleibt gleich. Im Online-Abo des Studienkreises können Sie bis zu drei Ruhemonate im Jahr ohne Beitrag einlegen.
Ist eine Ausfallgebühr für Nachhilfe erlaubt?
Eine Ausfallgebühr für Nachhilfe dürfen Sie mit der Lehrkraft vereinbaren. Steht sie als Pauschale im Kleingedruckten eines Instituts, darf sie nicht höher sein als der übliche Schaden, und das Kleingedruckte muss Ihnen erlauben, einen kleineren Schaden nachzuweisen. Ob eine Klausel im Einzelfall wirksam ist, prüft eine Verbraucherzentrale mit Ihnen.
Werden ausgefallene Nachhilfestunden nachgeholt?
Ausgefallene Nachhilfestunden werden nur nachgeholt, wenn Ihr Vertrag das vorsieht oder der Anbieter es freiwillig anbietet. Beim Studienkreis gibt es keinen Anspruch, gewährte Ersatzstunden müssen Sie innerhalb von drei Monaten einlösen. Eine private Lehrkraft muss eine von Ihnen abgesagte Stunde nicht nachholen.
