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Nachhilfevertrag kündigen mit der richtigen Frist

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die Kündigungsfrist in einem Nachhilfevertrag mit einem Institut darf höchstens einen Monat betragen. Länger als zwei Jahre darf Sie der erste Vertrag nicht binden, danach können Sie jederzeit mit höchstens einem Monat Frist gehen. Haben Sie online abgeschlossen, können Sie 14 Tage lang widerrufen. Bei einer privaten Lehrkraft hängt die Frist davon ab, wie Sie bezahlen.

Längste Kündigungsfrist beim Institut
1 Monat
§ 309 Nummer 9 Buchstabe c BGB, Stand 4. Oktober 2026
Längste erste Laufzeit
2 Jahre
§ 309 Nummer 9 Buchstabe a BGB, Stand 4. Oktober 2026
Widerruf nach Online-Abschluss
14 Tage
§ 355 Absatz 2 BGB, Stand 4. Oktober 2026
Küchentisch mit einem umgedrehten Vertrag, einem Kuli, einem Briefumschlag und einem zugeklappten Laptop. Eine erwachsene Hand hält ein Handy, im Hintergrund steht ein Schulranzen.
Eine Kündigung per E-Mail reicht, wenn Sie die Bestätigung aufheben. Bild: KI generiert.

Welche Kündigungsfrist gilt beim Nachhilfevertrag?

Beim Institut darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. Das gilt für jeden Vertrag, dessen Bedingungen das Institut vorgibt und den Sie nur annehmen können. Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre dauern. Danach darf sich der Vertrag nur so verlängern, dass Sie jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen können. Eine Verlängerung um ein weiteres festes Jahr ist nicht erlaubt.

Steht in Ihrem Vertrag eine längere Frist oder Laufzeit, gilt diese Klausel nicht, und der Vertrag läuft ohne sie weiter. Das betrifft Verträge, die Sie ab dem 1. März 2022 geschlossen haben. Für ältere Verträge galten beim Abschluss andere Regeln. Haben Sie einen solchen Vertrag, lassen Sie sich beraten.

Mit einer privaten Lehrkraft ohne vorgedrucktes Vertragsformular richtet sich die Frist nach der Art der Bezahlung. Die Fristen reichen von fast sofort, wenn Sie jede Stunde einzeln bezahlen, bis zu 3 Monaten bei einem zugelassenen Fernlehrgang. Beim Institut sind es höchstens 1 Monat Frist und 2 Jahre erste Laufzeit, und nach einem Online-Abschluss können Sie 14 Tage lang widerrufen.

Wie lange Sie bei welchem Nachhilfevertrag gebunden sind und wie Sie wieder herauskommen.
Art des VertragsWie lange Sie gebunden sindWie Sie herauskommen
Institut mit vorgegebenen Bedingungenerste Laufzeit höchstens 2 JahreKündigung mit höchstens 1 Monat Frist, danach jederzeit mit höchstens 1 Monat
Abschluss online, am Telefon oder an der Haustürwie beim Institutzusätzlich Widerruf binnen 14 Tagen ohne Grund
Abo, das Sie auf der Website abschließen könnenwie beim InstitutKündigungsknopf auf der Website, fehlt er, jederzeit ohne Frist
Zugelassener Fernlehrgang mit Videos und Aufgabenlaut Vertragerstmals zum Ende des ersten Halbjahres mit 6 Wochen Frist, danach jederzeit mit 3 Monaten Frist
Private Lehrkraft, Bezahlung je Stundekeine feste Laufzeitfast sofort
Private Lehrkraft, fester Betrag im Monatkeine feste Laufzeitbis zum 15. eines Monats zum Monatsende

Wann Sie einen Nachhilfevertrag widerrufen können

Einen Nachhilfevertrag können Sie 14 Tage lang widerrufen, wenn Sie ihn online, am Telefon, per E-Mail oder an der Haustür geschlossen haben. Einen Grund müssen Sie nicht nennen. Es reicht, wenn Sie den Widerruf vor Ablauf der Frist absenden. Die 14 Tage beginnen mit dem Vertragsschluss.

Wichtig ist die Belehrung über das Widerrufsrecht. Hat Ihnen der Anbieter keine ordentliche Belehrung gegeben, beginnt die Frist nicht zu laufen. Das Recht endet dann erst 12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss. Haben Sie den Vertrag dagegen im Institut unterschrieben, gibt es kein Widerrufsrecht, und es zählt nur die Kündigungsfrist.

Wo ist der Kündigungsknopf beim Online-Vertrag?

Den Kündigungsknopf finden Sie auf der Website des Anbieters. Kann man dort einen Nachhilfevertrag mit laufender Zahlung abschließen, muss es dort auch einen Knopf zum Kündigen geben. Das gilt für jedes Abo für Online-Nachhilfe, das Sie auf einer Website abschließen und jeden Monat bezahlen. Der Knopf muss gut lesbar beschriftet sein, etwa mit den Worten Verträge hier kündigen.

Fehlt der Knopf oder die Seite dahinter, dürfen Sie jederzeit und ohne Frist kündigen. Diese Regel trifft Anbieter, die online verkaufen, aber nur per Brief oder Anruf kündigen lassen wollen. Schauen Sie deshalb schon vor dem Abschluss nach dem Knopf.

  • Der Knopf führt Sie direkt zu einer Seite, auf der Sie Ihren Namen, den Vertrag und das gewünschte Ende angeben.
  • Dort schicken Sie die Kündigung mit einem zweiten Knopf ab, der etwa jetzt kündigen heißt.
  • Nennen Sie kein Datum, endet der Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
  • Der Anbieter muss Ihnen sofort elektronisch bestätigen, etwa per E-Mail, wann die Kündigung eingegangen ist und wann der Vertrag endet.
  • Speichern Sie Ihre Kündigung mit Datum und Uhrzeit, etwa als Bildschirmfoto.

Wann ist ein Vertrag für Online-Nachhilfe ungültig?

Ein Vertrag über Online-Nachhilfe kann ungültig sein, wenn das Angebot als Fernunterricht gilt und keine Zulassung hat. Fernunterricht liegt vor, wenn Lehrkraft und Kind ganz oder überwiegend räumlich getrennt sind und die Lehrkraft den Lernerfolg überwacht. Für die Überwachung reicht schon, dass Ihr Kind Fragen zum Stoff stellen darf und Antworten bekommt. Die Zulassung erteilt die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, kurz ZFU.

Lehrvideos, Hausaufgaben und aufgezeichnete Live-Stunden zählen als Unterricht auf Abstand. Überwiegen sie, liegt Fernunterricht vor, so hat es der Bundesgerichtshof im Juni 2025 entschieden. Ob auch reine Live-Stunden per Video ohne Aufzeichnung schon reichen, hat er offengelassen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte es im selben Fall bejaht.

Ist der Vertrag ungültig, müssen Sie nicht zahlen und können gezahltes Geld zurückverlangen. Der Anbieter darf den Wert der schon gegebenen Stunden abziehen, muss diesen Wert aber belegen. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten.

Wann Sie den Nachhilfevertrag fristlos kündigen dürfen

Fristlos kündigen dürfen Sie, wenn Ihnen das Weitermachen bis zum Vertragsende nicht zuzumuten ist. Das kann so sein, wenn Stunden immer wieder ausfallen, die zugesagte Gruppengröße nicht stimmt oder das vereinbarte Fach nicht unterrichtet wird. Setzen Sie bei einem solchen Fehler vorher schriftlich eine Frist, in der das Institut ihn abstellen soll. Sammeln Sie dafür Belege, etwa welche Stunde ausfiel und wie viele Kinder in der Gruppe saßen.

Bei einem Nachhilfevertrag gilt dabei eine strenge Frist. Kündigen Sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie vom Grund erfahren haben. Haben Sie im Voraus bezahlt, bekommt das Institut nur den Teil, der den schon gegebenen Stunden entspricht.

Manche Verträge darf man sogar ohne jeden Grund jederzeit kündigen. Das Gesetz erlaubt das bei Diensten, die man nur jemandem mit besonderem Vertrauen überträgt, etwa einer Steuerberaterin. Ob Nachhilfe dazugehört, ist seit Langem umstritten. Für einfache Unterrichtsverträge lehnen Gerichte das in aller Regel ab, so das Oberlandesgericht Celle im April 2025. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, und lassen Sie sich beraten, bevor Sie auf diesem Weg kündigen.

Welcher Weg aus dem Nachhilfevertrag passt zu Ihnen?

Haben Sie online, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, und ist das weniger als 14 Tage her?

Ja

Widerrufen Sie per E-Mail, ohne Begründung. Fehlte die Belehrung, haben Sie bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit.

Nein

Konnten Sie den Vertrag auf der Website abschließen, und fehlt dort der Kündigungsknopf?

Ja

Kündigen Sie jederzeit ohne Frist. Weisen Sie auf den fehlenden Knopf hin.

Nein

Hält das Institut Zusagen nicht ein, etwa weil Stunden immer wieder ausfallen?

Ja

Setzen Sie schriftlich eine Frist zur Abhilfe und kündigen Sie danach fristlos. Bleiben Sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie vom Grund erfahren haben.

Nein

Kündigen Sie mit der Frist aus dem Vertrag, die höchstens einen Monat betragen darf. Achten Sie auf das Ende der ersten Laufzeit.

So kündigen Sie einen Nachhilfevertrag in 5 Schritten

Eine wirksame Kündigung braucht den richtigen Zeitpunkt, die richtige Form und einen Beweis, dass sie angekommen ist. Eine E-Mail reicht dafür, denn das Institut darf im Kleingedruckten keine eigene Unterschrift auf Papier und kein Einschreiben verlangen. Beim Studienkreis zum Beispiel steht die Frist im jeweiligen Vertrag, und Sie können die Kündigung auch im Institut vor Ort abgeben.

  1. Suchen Sie im Vertrag das Ende der ersten Laufzeit, die Kündigungsfrist und was danach passiert.
  2. Rechnen Sie den letzten Tag aus, an dem die Kündigung ankommen muss, und planen Sie eine Woche Puffer ein. Kündigen Sie im Zweifel mindestens einen Monat vor dem Ende der ersten Laufzeit.
  3. Schreiben Sie die Kündigung mit dem Namen Ihres Kindes, der Vertragsnummer und dem Ende, zu dem Sie kündigen. Bitten Sie um eine Bestätigung. Beim Online-Vertrag nutzen Sie den Kündigungsknopf.
  4. Sichern Sie den Beweis, etwa die Antwort per E-Mail, ein Bildschirmfoto oder eine Quittung, wenn Sie die Kündigung im Institut abgeben.
  5. Prüfen Sie nach dem Ende Ihren Kontoauszug. Wird weiter abgebucht, widersprechen Sie schriftlich und verweisen auf die Bestätigung.

Häufige Fragen

Wie lange darf ein Nachhilfevertrag laufen?

Ein Nachhilfevertrag mit vorgegebenen Bedingungen darf Sie höchstens zwei Jahre binden. Danach darf er sich nur so verlängern, dass Sie jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen können. Eine längere Bindung im Kleingedruckten gilt nicht.

Kann ich einen Nachhilfevertrag widerrufen?

Ja, einen Nachhilfevertrag können Sie 14 Tage lang widerrufen, wenn Sie ihn online, am Telefon, per E-Mail oder an der Haustür geschlossen haben. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Einen Vertrag, den Sie im Institut unterschrieben haben, können Sie nicht widerrufen.

Muss ich einen Nachhilfevertrag schriftlich mit Unterschrift kündigen?

Nein, für die Kündigung eines Nachhilfevertrags reicht eine E-Mail. Das Kleingedruckte darf weder eine eigene Unterschrift auf Papier noch ein Einschreiben verlangen. Sichern Sie sich trotzdem einen Beweis, dass die Kündigung angekommen ist.

Was passiert, wenn der Online-Nachhilfeanbieter keinen Kündigungsknopf hat?

Fehlt der Kündigungsknopf bei einem Nachhilfe-Abo, das Sie auf der Website abschließen konnten, dürfen Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Der Knopf muss gut lesbar beschriftet sein und zu einer Seite führen, auf der Sie die Kündigung abschicken. Speichern Sie Ihre Kündigung mit Datum und Uhrzeit.

Kann ich einen Nachhilfevertrag fristlos kündigen, wenn Stunden ausfallen?

Ja, fallen Stunden immer wieder aus, kommt eine fristlose Kündigung des Nachhilfevertrags in Betracht. Setzen Sie vorher schriftlich eine Frist zur Abhilfe und kündigen Sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie vom Grund erfahren haben. Erkennt das Institut die Kündigung nicht an, lassen Sie sich beraten.

Kann ich einen Nachhilfevertrag beim Institut jederzeit ohne Grund kündigen?

Einen Nachhilfevertrag beim Institut können Sie in der Regel nicht jederzeit ohne Grund kündigen. Dieses Recht gibt das Gesetz nur für Dienste, die man wegen besonderen Vertrauens überträgt, und für einfache Unterrichtsverträge lehnen Gerichte das meist ab. Es gelten dann die Frist und die Laufzeit aus dem Vertrag.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, Nummer 9 Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen und Nummer 13 Form von Erklärungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 621 BGB, Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 312g BGB, Widerrufsrecht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 356 BGB, Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 312k BGB, Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 314 BGB, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG), §§ 1, 5, 7 und 12, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. Urteil vom 12. Juni 2025, III ZR 109/24, ECLI:DE:BGH:2025:120625UIIIZR109.24.0, Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes bei Online-Angeboten, Bundesgerichtshof, veröffentlicht von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht,
  10. § 357a BGB, Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  11. Wie Online-Nachhilfe abschneidet, Bericht zum Test der Stiftung Warentest vom 16. Januar 2025, heise online,
  12. Kündigung Nachhilfe-Vertrag, Studienkreis GmbH,
  13. § 626 BGB, Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, Bundesministerium der Justiz,
  14. § 627 BGB, Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung, Bundesministerium der Justiz,
  15. § 628 BGB, Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung, Bundesministerium der Justiz,
  16. Art. 229 § 60 EGBGB, Übergangsvorschrift zum Gesetz für faire Verbraucherverträge, Bundesministerium der Justiz,
  17. OLG Celle, Urteil vom 29.04.2025, 5 U 1/25, Dienste höherer Art bei Unterrichtsverträgen, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem,
  18. Gounalakis und Klose-Mokroß, Rechtsfragen des Nachhilfeunterrichts, RdJB 1/1994, Philipps-Universität Marburg,
  19. Häufige Fragen für Veranstalter von Fernunterricht, Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Nachhilfeanbieter stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.